Pressemitteilung Nr. 32/25
„Ausgerechnet im Segment „Mietwohnungen“ sind die Kaufpreise und Kauffälle bei Grundstücken und Immobilien im Jahr 2024 erneut gestiegen, wohingegen bei Gewerbeimmobilien die Preisentwicklung leicht rückläufig ist. Die dadurch steigenden Bodenrichtwerte verschärfen die Rahmenbedingungen zur Errichtung bezahlbaren Wohnraums durch Um- und Neubau“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des BMV zum gestern veröffentlichten Immobilienmarktbericht 2024 des Gutachterausschusses für Grundstückwerte Berlin. Der Immobilienmarktbericht zeigt, dass der Geschosswohnungsbau – also Baugrundstücke und bebaute Objekte für Mietwohnungen – weiterhin auf einem hohen Preisniveau liegt. Das bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit neuer Mietwohnungsprojekte und hält auch im Bestand den Druck auf die Mieten hoch.
Im Jahr 2024 wurden im Segment Geschosswohnungsbau Immobilien im Gesamtwert von 3,28 Milliarden Euro verkauft. Auch im Bereich Eigentumswohnungen blieb der Markt umsatzstark: 2024 wechselten 16.631 Wohnungen den Eigentümer – ein Anstieg um 19 Prozent gegenüber 2023. Der Geldumsatz betrug 6,64 Milliarden Euro. Die höchsten Preise wurden wie in den Vorjahren in besonders gefragten Innenstadtlagen erzielt. „Wir beobachten seit Jahren die Verdrängung von gering und normal verdienenden Haushalten aus der Innenstadt. Eigenbedarfs- und Abrisskündigungen nehmen zu, gleichzeitig geht bezahlbarer Wohnraum durch die Umnutzung in gewerbliche Kurzzeitvermietung verloren“, bemerkt Wibke Werner.
Immerhin ist das Umwandlungsgeschehen – also die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen – nahezu zum Erliegen gekommen. 2024 wurden nur noch 1.552 Wohnungen umgewandelt, nach 4.406 Wohnungen im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang um 65 Prozent und zeigt, dass die im Baugesetzbuch (§ 250 BauGB) geregelte Umwandlungsbeschränkung wirkt. Die im Bund geplante Verlängerung des § 250 BauGB, der Ende 2025 auslaufen würde, ist daher zu begrüßen, da mit jeder umgewandelten Eigentumswohnung die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung rapide steigt. Sobald die Verlängerung im Bund beschlossen ist, muss der Senat daher tätig werden und die entsprechende Rechtsverordnung in Berlin verlängern. Der Bericht verdeutlicht, wie renditeträchtig der Berliner Wohnungsmarkt nach wie vor für Insvestor:innen ist und dadurch die angemessene Wohnraumversorgung für einen Großteil der Berliner:innen zunehmend erschwert. „Wir fordern sowohl die Bundesregierung als auch den Berliner Senat auf, für den Schutz der Mieter:innen schnell geeignete Maßnahmen sowohl zu Dämpfung der Mieten als auch der Bodenpreise zu ergreifen und den rein profitorientierten Handel mit Wohnungen zu streng zu regulieren“, so Werner abschließend.
Berlin, den 13. August 2025
13.08.2025




