Pressemitteilung Nr. 28/25
Der Berliner Mieterverein begrüßt die heute im Bundestag beschlossene Mietpreisbremse. „Als einziges Instrument zur Regulierung der Wiedervermietungsmieten ist die Verlängerung der Mietpreisbremse wichtig und richtig“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Dennoch stehen deutliche Nachbesserungen auf der To-Do-Liste des Gesetzgebers, um der Mietpreisbremse zu besserer Wirkung zu verhelfen. Die Ausnahmetatbestände „höhere Vormiete“ und „Modernisierung“ sind zu streichen. Auch beim Ausnahmetatbestand „Neubau“ sind dringend Korrekturen erforderlich. Bei Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 galten Wohnungen als Neubau, die 9 Monate zuvor erstmals genutzt und vermietet wurden, heute im Jahr 2025 gelten Wohnungen als Neubau, die vor mehr als 10 Jahren erstmals genutzt und vermietet wurden. Die Sorge, dass durch die Anpassung des Neubaualters Investoren vom Wohnungsneubau abgehalten werden, hält Wibke Werner für unbegründet: „Die höchsten Neubauzahlen wurden in Zeiten erzielt, als mit der Wohngemeinnützigkeit deutlich schärfere Regulierungen des Wohnungsmarktes galten.
Weiterhin müssen Verstöße gegen die Mietpreisbremse endlich schärfer sanktioniert werden. Bislang müssen Vermietenden bei Verstößen allenfalls fürchten, dass die überzahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses zurückgefordert wird. Dabei scheuen viel Mieter:innen die Konfrontation mit dem Vermieter und sehen von einer Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche ab. „Flankierend zur Mietpreisbremse muss § 5 Wirtschaftsstrafgesetz so überarbeitet werden, dass die Darlegung der Voraussetzungen für Mieter:innen erleichtert wird. Auf diese Weise könnte auch bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse ein Bußgeld verhängt werden, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent überschritten wird.
Nicht zuletzt muss die Mietpreisbremse endlich auch auf Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch anwendbar werden und müssen Regeln für die Forderung eines Möblierungszuschlags definiert werden. Seit einigen Jahren wird diese Form der Vermietung gepaart mit einer Möblierung genutzt. Einziges Ziel: Umgehung der Mietpreisbremse, um völlig überzogene Mieten zu fordern. „Die Verlängerung der Mietpreisbremse heute war ein wichtiger erster Schritt, doch bleibt noch viel zu tun, damit die Mietpreisbremse ihrem Namen wirklich gerecht werden kann“, so Wibke Werner.
Berlin, 26.06.2025
30.06.2025