Pressemitteilung Nr. 44/25
„Wir freuen uns, dass die betroffene Mieterin nun ihre weit überhöhten Mietzahlungen von über 22.000 Euro zurückfordern kann, sofern sie dies beim Wohnungsamt beantragt“, freut sich der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, über den rechtskräftigen Bußgeldbescheid des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. Genauso erfreut ist der BMV darüber, dass die bezirklichen Wohnungsämter trotz ihrer teilweise sehr angespannten Personalsituation offensichtlich sehr gründlich Verstöße gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) ermitteln und auch ahnden. „Das wird sich bei derart dreisten Vermietenden schnell herumsprechen“, vermutet der BMV-Geschäftsführer. Der BMV ermuntert daher alle Mietenden, bei Verdacht auf massive Mietüberhöhungen nicht nur die Mietpreisbremse zu ziehen, sondern sich an das Wohnungsamt des für sie zuständigen Bezirksamts zu wenden.
Der BMV macht darauf aufmerksam, dass sich die Rüge einer Verletzung der Mietpreisbremse und einer Mietpreisüberhöhung nicht ausschließen, sondern ergänzen. „Unsere Beratungspraxis zeigt, dass in rund der Hälfte aller Mietpreisbremsen-Verletzungen zugleich eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG liegt, teilweise sogar eine Straftat nach § 291 Strafgesetzbuch – dem Mietwucher“, erläutert Sebastian Bartels.
Ein solcher Mietwucher liegt vor, wenn die Miete sogar höher als 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt; für deren Verfolgung sind nicht die Bezirksämter, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig.
„Das Verfahren nach § 5 WiStG kostet die Mietpartei nichts. Es genügt eine Anzeige beim Bezirksamt“, betont Bartels. „Wer eine solche Anzeige stellt, benötigt auch keine Zeugen, sondern tritt selbst als Zeuge in eigener Sache auf.“ Nach Erfahrungen des Mietervereins haben viele Mietende allerdings Angst, gegen ihren Mieter auszusagen, was ihre Bereitschaft bremst, sich an das Bezirksamt oder – im Fall des echten Mietwuchers – an die Staatsanwaltschaft zu wenden. „Diese Sorge ist unbegründet, da es sich bei einer Anzeige um ein staatsbürgerliches Recht und bei einer Zeugenaussage sogar um eine staatsbürgerliche Pflicht handelt; deren Wahrnehmung darf den Vermieter niemals zu einer Kündigung bewegen.
Der BMV ermuntert daher alle Mieter:innen, ihre Miete anhand des Berliner Mietspiegels zu überprüfen. „Noch viel effektiver wäre es, wenn die Bezirksämter zusätzlich mit Hilfe spezieller Software, also von Amts wegen, Wohnungsangebote durchforsten und Vermieterinnen bei Verdacht auf überhöhte Mieten zur Absenkung bewegen könnten“, so BMV-Geschäftsführer Bartels. Das würde mit dazu beitragen, die berlinweit rasant steigenden Neuvertragsmieten zu senken. Dafür braucht es indes einen politischen Willen und vor allem mehr Personal. „Wir appellieren an den Senat, rasch diesen Weg einzuschlagen“, so Sebastian Bartels.
Berlin, 10. Oktober 2025
30.10.2025




