Pressemitteilung Nr. 33/25
Die Datenerhebungen für den Berliner Mietspiegel 2026 haben begonnen. In den nächsten Tagen werden zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Mieter:innen angeschrieben und zu den Ausstattungen ihrer Wohnungen befragt. Der Berliner Mieterverein bittet, sich an den Erhebungen zu beteiligen und die Fragebögen auszufüllen.
„Der Mietspiegel ist nach wie vor das beste Instrument zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er ermöglicht Mieter:innen, Mieterhöhungsverlangen zu überprüfen und die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen anzuwenden“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführung des BMV, die Empfehlung. Für einen guten und qualifizierten Mietspiegel sind insbesondere die differenzierten Informationen der Mieter:innen zum Ausstattungsstandard ihrer Wohnungen und der Miethöhe von Bedeutung, über die Vermietende in der Regel nicht verfügen. Der Vorteil eines qualifizierten Mietspiegels: er wird von der Mehrzahl der Berliner Gerichte anerkannt und angewendet und ersetzt damit die Einholung kostentreibender Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Außerdem müssen Vermieter:innen bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels im Mieterhöhungsverlangen auf diesen verweisen, selbst wenn sie Mieterhöhungen mit Vergleichswohnungen oder Gutachten begründen. „Uns ist bewusst, dass viele Mieter:innen den Mietspiegel skeptisch sehen, da er zur Begründung von Mieterhöhungen dient“ räumt Wibke Werner ein, „doch es ist ein Trugschluss zu glauben, dass ohne den Mietspiegel Mieterhöhungen ausblieben – sie würden statt dessen mit Gutachten oder Vergleichswohnungen begründet – deutlich nachteiliger für Mieter:innen“.
Um den fortlaufenden Anstieg der Mieten zu dämpfen, muss vorher angesetzt und ernsthaft über eine differenzierte Betrachtung der Wohnungsmärkte insgesamt nachgedacht werden. Dort, wo Wohnungsmärkte angespannt sind, sollten deutlich reduzierte Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen gelten. In besonders angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin sollten Mieterhöhungen zeitlich befristet ausgeschlossen werden können.
Die Bedeutung des Mietspiegels für den Berliner Wohnungsmarkt berührt dies nicht, der Mietspiegel kann am Ende nur abbilden, was auf dem Wohnungsmarkt passiert. „Solange es keine Alternativen zum System der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt, sollte die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels unterstützt und so auch gleich die seit 2021 geltende bundesweite Verpflichtung zur Teilnahme an den Befragungen erfüllt werden“, rät Wibke Werner.
Berlin, 20. August 2025
29.08.2025




