Leitsatz: Zwar ist grundsätzlich der Mieter darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot erfolgt ist. ln Fällen eines eklatanten Preisanstiegs von mehr als 50 % im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch der Vermieter verpflichtet, darzulegen, welche Preisverhandlungen er geführt hat und welche Anstrengungen er unternommen hat, um … [Weiterlesen...]
Seehofer-Entwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches
Pressemitteilung Nr. 21/20 „Der offenbar mit der Justizministerin abgestimmte Entwurf einer Novelle des Baugesetzbuches von Bauminister Seehofer zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fällt hinter die Ergebnisse des Wohngipfels der Kanzlerin vom September 2018 zurück“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Gesetzentwurf … [Weiterlesen...]
Modernisierungsmieterhöhung – Instandhaltungsanteil
Leitsatz: Der Sinn und Zweck der Vorschriften über die Modernisierung und anschließende Mieterhöhung gebietet es, nicht nur in der Fallgestaltung, dass der Vermieter sich durch die Modernisierung bereits „fällige“ Instandsetzungsmaßnahmen erspart oder solche anlässlich der Modernisierung miterledigt werden, nach § 559 Abs. 2 BGB einen Abzug des Instandhaltungsanteils von den … [Weiterlesen...]
Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel
Pressemitteilung Nr. 20/20 „Der Mietendeckel bringt eine spürbare Entlastung für alle Mieter in Berlin“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Zum Mietendeckel gab es schlicht keine Alternative, denn die Schutzmaßnahmen der Bundesregierung bleiben weitgehend wirkungslos. Mieterhöhungen sind nur vereinzelt seit 18. Juni 2019, dem vom Berliner … [Weiterlesen...]
Modernisierungsmieterhöhung
Leitsatz: Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559 b Abs. 1 BGB, die auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen gestützt wird, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt nichtig, wenn sie im Hinblick auf einzelne Baumaßnahmen unzureichend begründet oder erläutert und deshalb gemäß § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit unwirksam ist. Vielmehr hat eine solche Mieterhöhungserklärung … [Weiterlesen...]





