Stand: 1/02 Infoblatt 113: Mietaufhebungsvertrag [PDF, 2 Seiten] Häufig kann es sinnvoll sein, einen Mietvertrag nicht durch Kündigung, sondern durch Vertrag - die sogenannte Mietaufhebungsvereinbarung / Mietaufhebungsvertrag - zu beenden. Anders als bei einer Kündigung, die als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist, können in … [Weiterlesen...]
Info 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum
Stand: 10/23 Infoblatt 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum [PDF, 8 Seiten] Am 12. Dezember 2013 war in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (siehe unten) in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Im Gesetz wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass … [Weiterlesen...]
Info 117: § 35 a EStG im Mietrecht – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Aushändigung einer Steuerbescheinigung über die Betriebskosten
Stand: 10/17 Infoblatt 117: § 35 a EStG im Mietrecht – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Aushändigung einer Steuerbescheinigung über die Betriebskosten [PDF, 4 Seiten] Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) - Wortlaut unten auf der Seite - können auch Mieter in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen. Das bedeutet, dass ein Mieter nicht nur … [Weiterlesen...]
Info 118: Einsichtnahme durch Mieter in das Grundbuch
Stand: 12/24 Infoblatt 118: Einsichtnahme durch Mieter in das Grundbuch [PDF, 2 Seiten] In das Grundbuch eines Mietobjektes kann jeder Einsicht nehmen, soweit er ein berechtigtes Interesse darlegen kann (vgl. BayObLG WuM 93, 135). Dies ergibt sich aus § 12 Grundbuchordnung (GBO). Ein solches Interesse hat zum einen jeder Mieter für sein Wohnhaus und jeder Mietinteressent … [Weiterlesen...]
Zahlungsverzug
Leitsatz: Die Schonfristzahlung nach § 569 Absatz 3 Ziffer 2 BGB kann das für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Absatz 2 Ziffer 1 BGB erforderliche Verschulden ausschließen. Ob dem so ist, ist immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall. In der Regel überwiegt aber die Schwere der mieterseitigen im Zahlungsverzug zum Ausdruck kommenden Pflichtverletzung. [nicht amtlicher … [Weiterlesen...]




