Aktuell
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Immobilienmarktbericht 2024: Weiterhin steigende Preise bei Wohnimmobilien halten Druck auf Berliner Wohnungsmarkt hoch
„Ausgerechnet im Segment „Mietwohnungen“ sind die Kaufpreise und Kauffälle bei Grundstücken und Immobilien im Jahr 2024 erneut gestiegen, wohingegen bei Gewerbeimmobilien die Preisentwicklung leicht rückläufig ist. Die dadurch steigenden Bodenrichtwerte verschärfen die Rahmenbedingungen zur Errichtung bezahlbaren Wohnraums durch Um- und Neubau“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des BMV zum gestern veröffentlichten Immobilienmarktbericht 2024 des Gutachterausschusses für Grundstückwerte Berlin. Der Immobilienmarktbericht zeigt, dass der Geschosswohnungsbau – also Baugrundstücke und bebaute Objekte für Mietwohnungen – weiterhin auf einem hohen Preisniveau liegt. Das bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit neuer Mietwohnungsprojekte und hält auch im Bestand den Druck auf die Mieten hoch.
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Berlin, den 13.08.2025
Senat streicht WBS-Quote und Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Wohnungsbündnis: Der Senat kündigt den sozialen Mieterschutz auf
„Der Senat entzieht dem Bündnis für bezahlbares Wohnen jene sozialen Schrauben, die einige verantwortungslose Wohnungsunternehmen im Vorfeld längst gelockert hatten“, bilanziert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Das Versprechen, 40 Prozent der freiwerdenden Wohnungen an WBS-Berechtigte zu vergeben, ist ohnehin überwiegend nicht eingehalten worden.
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Berlin, den 16.07.2025
Senat erhöht Mieten der Sozialwohnungen wegen Haushaltssperre!
Der Senat hat die bereits ausfinanzierten Mietenkonzepte zum Schutz der Sozialmieter:innen gestrichen. Wegen der Haushaltskürzungen werden jetzt wieder Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau verlangt – ein Schritt, der vor allem die trifft, die am dringendsten Schutz brauchen. Der Berliner Mieterverein kritisiert diese Entscheidung.
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Berlin, den 03.07.2025
Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse: Nach der Verlängerung muss nun die Verbesserung kommen!
Der Berliner Mieterverein begrüßt die heute im Bundestag beschlossene Mietpreisbremse. „Als einziges Instrument zur Regulierung der Wiedervermietungsmieten ist die Verlängerung der Mietpreisbremse wichtig und richtig“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Dennoch stehen deutliche Nachbesserungen auf der To-Do-Liste des Gesetzgebers, um der Mietpreisbremse zu besserer Wirkung zu verhelfen. Die Ausnahmetatbestände „höhere Vormiete“ und „Modernisierung“ sind zu streichen. Auch beim Ausnahmetatbestand „Neubau“ sind dringend Korrekturen erforderlich.
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Berlin, den 26.06.2025
Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Zeit für eine starke Mietpreisbremse, die besser wirkt!
Heute findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zur Verlängerung der Mietpreisbremse statt. Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner wird die Position des BMV vertreten. Der Berliner Mieterverein betont die Bedeutung der Mietpreisbremse als das derzeit einzige Instrument zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten. „Aber damit die Mietpreisbremse ihr Potenzial entfalten kann, sind dringend Verbesserungen erforderlich“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „die Verlängerung allein genügt nicht“.
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Berlin, den 23.06.2025
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
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Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
13.08.2025