In den letzten 18 Monaten hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach mit der Umstellung der Beheizung auf einen gewerblichen Wärmelieferanten zu befassen. Der Tenor aller bisherigen Urteile ist eindeutig. Ohne eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mieter kann der Vermieter keine zusätzlichen mit der Wärmelieferung verbundenen Kosten dem Mieter auferlegen. "Eine wichtige … [Weiterlesen...]