Der Berliner Senat hat nach einer mehrjährigen Pause wieder Kappungsgrenzen für Sozialmieten beschlossen. Künftig soll stärker nach der Wohnlage differenziert werden, Wohnungen in Zehlendorf dürfen demnach teurer sein als in Wedding. Ein stimmiges Mietenkonzept sieht anders aus, heißt es dazu beim Berliner Mieterverein. Im Visier sind die besonders teuren Wohnungsbestände … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Eines der gesetzlichen Kriterien für ein wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gemäß § 558 Abs. 3 BGB die Kappungsgrenze von 20 Prozent. Demnach darf die Miete innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Wirksamwerden der aktuellen Mieterhöhung nicht um mehr als 20 Prozent gestiegen sein. Allerdings bleiben dabei Mieterhöhungen wegen Modernisierung … [Weiterlesen...]
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