Stand: 10/23 Infoblatt 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum [PDF, 8 Seiten] Am 12. Dezember 2013 war in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (siehe unten) in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Im Gesetz wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass … [Weiterlesen...]
Immer mehr Wohnungen werden Gewerberaum
Die Zweckentfremdung von Wohnraum nimmt immer größere Ausmaße an. Vor allem in attraktiven Citylagen werden seit Jahren Wohnungen umgenutzt in Büros, Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Ferienapartments und ähnliches. Konsequenz: Bezahlbarer Wohnraum in den Innenstadtbezirken wird immer knapper. Seitdem das Oberverwaltungsgericht Berlin das Verbot der Zweckentfremdung 2002 aufgehoben … [Weiterlesen...]




