Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss des Berliner Senats, aus der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau auszusteigen, für rechtskräftig erklärt. Seit Anfang der 70er Jahre subventionierte das Land Berlin Sozialwohnungen, indem es die Differenz zwischen günstiger Sozial- und teurer Kostenmiete trug. Die Mittel waren für einen Förderzeitraum von 15 Jahren … [Weiterlesen...]




