Pressemitteilung Nr. 26/26
Die Pläne der Bundesregierung, das Wohngeld um ein Drittel kürzen zu wollen, würde vor allem Rentner:innen in Berlin besonders hart treffen. „Wir lehnen die Kürzungen entschieden ab. In einer Stadt mit anhaltender Wohnungsnot insbesondere im gerade noch bezahlbaren Segment, steigenden Mieten und wachsender Armut wäre eine Kürzung des Wohngeldes sozialpolitisch unverantwortlich und kurzsichtig.“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin im BMV
Ende 2024 bezogen in Berlin rund 54.000 Haushalte Wohngeld. Darunter befinden sich rund 30.000 Rentner:innen. Zugleich ist in Berlin Schätzungen zufolge von etwa weiteren 50.000 Haushalten auszugehen, die grundsätzlich anspruchsberechtigt wären, ihren Anspruch jedoch aus verschiedenen Gründen wie Scham, Unwissenheit und hohem bürokratischem Aufwand nicht geltend machen. Die geplanten Kürzungen würden somit kein überdimensioniertes System treffen, sondern eine Leistung, die schon heute viele Berechtigte nicht erreicht.
Die Mietbelastung in Berlin gehört seit Jahren zu den größten sozialen Problemen der Stadt. Die Angebotsmieten liegen vielerorts deutlich über dem, was Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlen können. Sozialwohnungen fallen weiterhin aus den Mietpreisbindungen, während der Neubau weit hinter dem Bedarf zurückbleibt.
Fällt diese Unterstützung weg, drohen insbesondere Rentner:innen Mietrückstände, Verdrängung und Wohnungsverluste.
Die geplanten Einsparungen sind zudem finanzpolitisch fragwürdig. Haushalte, die künftig keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hätten, würden vielfach auf Kosten der Unterkunft im Hilfesystem der Grundsicherung angewiesen sein. Damit würden die Kosten nicht verschwinden, sondern lediglich in ein anderes Sozialsystem verschoben.
Während das Wohngeld von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, werden die Kosten der Unterkunft im Bürgergeldsystem maßgeblich von den Kommunen getragen. Für Berlin bedeutet das: Was der Bund einspart, wird das als zusätzliche Belastung bei Bezirken und Landeshaushalt wieder auftauchen. Die Vorrangregelung für die Inanspruchnahme von Wohngeld (§ 2 SGB XII: „Nachrang der Sozialhilfe“) verhindert derzeit diese Verlagerung. Die Berliner Bezirke stehen bereits heute unter erheblichem finanziellem Druck.
Die Armutsquote in Deutschland steigt weiter an, ebenso wie die Wohnungslosigkeit in Berlin. Vor dem Hintergrund zahlreicher weiterer Reformen bei der Renten- und Sozialversicherung sind Kürzungen beim Wohngeld ein fatales Signal.
Wir fordern den Berliner Senat auf, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern gegen die Kürzungspläne zu stellen und im Bundesrat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Verschlechterungen beim Wohngeld zu verhindern.
Wer die Ausgaben für Wohngeld senken will, muss die Mieten senken – durch mehr Mieter:innenschutz, den Ausbau des gemeinwohlorientierten Wohnungssektors und massive Investitionen in den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau.
Berlin, 20. Juni 2026
25.06.2026




