Pressemitteilung Nr. 29/26
„Endlich ist das Problem des Gewerbeleerstands auf Bundesebene angekommen – gleichzeitig sehen wir in der konkreten Ausgestaltung der Förderung ehebliche Schwächen“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) das neue Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW). Ab morgen, 1. Juli 2026, können Investor:innen dafür Anträge stellen. Mit dem Programm will das Bundesbauministerium Anreize für den Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeimmobilien zu Wohnraum schaffen. 300 Millionen Euro stehen im zweiten Halbjahr 2026 für die Förderung zur Verfügung. Maximal werden einem Unternehmen 300.000 Euro gewährt, davon 30.000 Euro als nicht zurückzuzahlender Baukostenzuschuss. Damit könnten bundesweit bis zu 10.000 Wohnungen entstehen. Allein in Berlin wird das Potenzial auf mindestens 2.500 Wohnungen mit einer Größe von 65 Quadratmetern geschätzt.
„Wir kritisieren vor allem, dass die Förderbestimmungen nicht einmal anteilig den Umbau zu Mietwohnungen verlangen; das könnte dazu führen, dass teure Eigentumswohnungen entstehen, die mit staatlichem Zuschuss kofinanziert und entweder gar nicht oder zu Mondpreisen vermietet werden“, so Bartels. Für Investorinnen liegt das nahe, denn der Umbau von Gewerbe zu Wohnraum ist aufwendig und daher teuer. „Um einen Mitnahmeeffekt zu verhindern, muss die Bundesregierung nachsteuern und im GzW-Programm – wie bei der Berliner Förderung – eine Mietobergrenze einziehen, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten. „Ohne Höchstmieten und Sozialbindungen droht der Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohnung faktisch zu einem Geldgeschenk an Investorinnen zu werden – ohne Gegenleistung in Form dauerhaft bezahlbarer Mieten“, erklärt der BMV-Geschäftsführer.
Unverständlich ist aus Sicht des BMV, dass gemäß GzW-Programm überhaupt nur eine einzige Wohnung entstehen muss – und diese nach zehn Jahren auch wieder in Gewerberaum umgenutzt oder umgebaut werden kann. Der BMV fordert: Um das Förderinstrument wirksam einzusetzen, sollten mindestens 10 Wohnungen entstehen oder eine Mindestgebäudegröße von 800 Quadratmetern Grundfläche gefördert werden. Nur so lässt sich verhindern, dass das Programm bei kleinteiligen Einzelmaßnahmen verpufft, statt einen spürbaren Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten.
Positiv bewertet der BMV, dass sich die Förderung mit Mitteln für die energetische Gebäudesanierung, etwa aus der Bundesförderung, kombinieren lässt. „Schon der Umbau der Gebäude und damit die Vermeidung von Abriss ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und die Einsparung von CO2 und daher begrüßenswert.“, erklärt Bartels.
Berlin, den 01. Juli 2026
01.07.2026




