Die Ankündigung von Vonovia, Mieterhöhungen im Zuge des neuen Berliner Mietspiegels auf durchschnittlich 4,8 Prozent zu begrenzen und damit unterhalb der Entwicklung im Mietspiegel zu bleiben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch die kommunizierte Selbstverpflichtung, dass kein Haushalt infolge einer Mieterhöhung seine Wohnung verlieren soll, klingt positiv. „Wir begrüßen die Ankündigung, die Mieterhöhungen bei 50 Cent pro Quadratmeter zu kappen, die Mieterhöhung bei 8 Prozent zu begrenzen und damit unter der üblichen Kappungsgrenze von 15 Prozent zu bleiben“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin im BMV. „Bei den 4,8 Prozent geht es jedoch um die Erhöhungen konzernweit, nicht um die Erhöhungsquote im einzelnen Mietverhältnis.“, bemerkt Werner.
Dass der Konzern erneut tausende Mieterhöhungen durchsetzen will, war nach der Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2026 zu erwarten – viele Mieter:innen trifft das jedoch derzeit besonders hart. In der Vergangenheit hatte sich Vonovia in hunderten von Mieterhöhungen auf erfundene Wohnwertmerkmale berufen, die nicht in der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung abgebildet waren. Zahlreiche Mieter:innen hatten aus Angst vor Konsequenzen für ihr Mietverhältnis diesen unzulässigen Mieterhöhungen zugestimmt, so dass viele von ihnen heute zu hohe Mieten zahlen. Trotz Ankündigungen in der Presse, wurden diese Mieterhöhungen am Ende zumindest nicht flächendeckend zurückgenommen, so dass das heutige Versprechen von Vonovia zu mehr Verlässlichkeit und Transparenz auf Misstrauen stößt „, so Werner.
Auffällig ist der Zeitpunkt, mit dem Vonovia die Absenkung der Kappungsgrenze und die Begrenzungen von Mieterhöhungen ankündigt. „Warum hat Vonovia nicht längst im Rahmen des Bündnisses für Neubau und bezahlbares Wohnen die damals dort vereinbarte abgesenkte Kappungsgrenze von 11 Prozent umgesetzt?“, wundert sich Werner.
Es fällt auf, dass Vonovias heutige Ankündigung in zeitlicher Nähe zur kürzlich entbrannten öffentlichen Debatte um die Vergesellschaftung fällt: Immobilien- und Finanzwirtschaft führen derzeit eine intensive Kampagne gegen das von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vorgelegte Vergesellschaftungsgesetz, das Wellen weit über die Berliner Stadtgrenzen hinaus schlägt. Die Botschaft: Eine Vergesellschaftung würde Investor:innen verschrecken und den Wohnungsmarkt zum Erliegen bringen. Belege dafür bleibt die Kampagne bislang schuldigt. Ignoriert wird, dass hier über einen demokratisch abgestimmten Volksentscheid hinweggegangen werden soll. Die Vergesellschaftungsdebatte dürfte erst dann verebben, wenn die Wohnungswirtschaft sich verlässlich und glaubhaft zu einer sozialen, bezahlbaren und guten Wohnraumversorgung bekennt und diese umsetzt. Der Vorstoß von Vonovia mag in diesem Zusammenhang der Versuch sein, sich aus dem Fokus der Vergesellschaftungsdebatte zu nehmen.
Unabhängig von den Gründen ist zwar aus Sicht der Mieter:innen jedes Entgegenkommen zu begrüßen, darf aber nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht dazu verleiten, Mieterhöhungen nicht gründlich zu prüfen. „Wir können nur allen Mieter:innen raten, nicht vorschnell auf die Zusagen zu vertrauen, sondern die Mieterhöhungen zu prüfen“ so Werner.
Berlin, 23. Juni 2026
24.06.2026




