Pressemitteilung Nr. 15/19
Öffentlich-rechtliche Mietpreisregelungen sind rechtlich zulässig, das ist inzwischen von zahlreichen Juristen bestätigt worden, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „In Ergänzung zu den zivilrechtlichen Ansprüchen für die Mietvertragspartner aus dem BGB kann eine Mietendeckelung aus öffentlichem Recht, erlassen durch die Länder, sogar erfolgversprechender sein, um eine Mietendämpfung zu erzielen.“
Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin der Mietendeckel.
Informationen zum Mietendeckel (Regelungen und Tipps zur Anwendung, Musterschreiben usw.) finden Sie unter
Was man über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollte
08.03.2020