Pressemitteilung Nr. 34/26
„Wir begrüßen den Mietenscan des Berliner Senats. Er ist wichtig für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen. Zusammen mit dem kürzlich beschlossen Mieten- und Wohnungskataster zur Erfassung der gezahlten Mieten im Bestand, wird mit dem Mietenscan ein wichtiges Werkzeug ergänzt“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin im BMV. „Wohnungssuchende haben das Nachsehen, auf den gängigen Immobilienportalen gibt es kaum noch Wohnungsangebote, die nicht gegen die Mietpreisbremse verstoßen.“
Der erstmals im Juni durchgeführte Mietenscan belegt, wie notwendig eine konsequente Verfolgung von Mietpreisbremsenverstößen und Mietpreisüberhöhungen ist:
Laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestand von insgesamt 4.539 Inseraten bei 2.102 Inseraten ein Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen. Davon betreffen 90 % die Mietpreisbremse, bei 38 % besteht zusätzlich der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und bei 48 % besteht zusätzlich der Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB.
Mutmaßliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher müssen systematisch aufgedeckt werden. Positiv ist ein weiterer Aspekt: „Die Mieterinnen und Mieter erhalten Rückendeckung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Gerade bei der Mietpreisbremse darf der Staat die Rechtsdurchsetzung nicht länger allein den Mieterinnen und Mietern überlassen“, so Werner.
Verstöße gegen gesetzliche Regeln sind effektiv zu ahnden. Eine enge Verzahnung zwischen Mietpreisprüfstelle, Bezirksämtern und Staatsanwaltschaft kann dazu beitragen, Verfahren effizient zu führen. Nicht zuletzt bleibt der Reformbedarf der Mietpreisbremse. Hier ist der Bund gefordert: die Mietpreisbremse muss geschärft, Verstöße gegen sie bußgeldbewährt ausgestaltet werden.
Berlin, den 23. Juli 2026
23.07.2026




