Pressemitteilung 40/26
Schlägertrupps, die Zerstörungen anrichten, weder Warmwasser noch Fernwärme – und jetzt droht auch noch eine Strom- und Kaltwassersperre. „Wer so rücksichtlos wie dieser Eigentümer handelt, dem muss die Immobilie schnellstens weggenommen werden!“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
Fraglich ist allein, ob es dazu so schnell kommt: „Uns empört, dass die Voraussetzung dafür derzeit fehlen, weil das Bezirksamt bislang offensichtlich keine Verfahren nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz eingeleitet hat.“ Das Wohnungsaufsichtsamt teilte dem BMV vor einigen Tagen mit, es habe wegen der mutwilligen Zerstörungen von Hauseingängen, Wohnungstüren und Bädern sowie der unterbrochenen Warmwasser- und Fernwärmelieferung im Winter 2025/2026 weder Verfahren nach dem Wohnungsaufsichts- noch nach § 6 Wirtschaftsstrafgesetz eingeleitet.
Letzterer Paragraph verbietet das absichtliche Heraus-Gentrifizieren der Mieterschaft und ist nach Ansicht des BMV hier einschlägig. „Der Bezirk hat somit wertvolle Zeit verschenkt und den Eigentümer indirekt ermuntert, nach Gutdünken die Mieterschaft zu schikanieren“, folgert Bartels.
Dabei könnte und müsste das Bezirksamt aktiv werden: „Die Ausführungsvorschriften des Senats zum Wohnungsaufsichtsgesetz regeln eindeutig, dass Liefersperren wegen Nichtzahlung von Elektrizität, Gas und Trinkwasser eine Gefahr im Sinne des Polizeirechts darstellen und verfolgt werden können“, so BMV-Geschäftsführer. Nach Schilderungen aus dem Haus spricht einiges dafür, dass der Eigentümer den Versorgern erhebliche Beträge schuldet – obwohl die Mietenden ihre Vorauszahlungen geleistet haben. „Es wird höchste Zeit, dass die Wohnungsaufsicht den Eigentümer endlich mit scharfen Aufforderungen zur Räson bringt – und wenn der nicht reagiert, eine Treuhänderin einsetzt, zum Beispiel ein Landeswohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft“, sagt der BMV-Geschäftsführer.
Nach Einschätzung des BMV wird das Landgericht die Räumungsklagen im Dezember ohnehin letztinstanzlich abweisen. „Spätestens dann muss der Bezirk seine Ankündigung umsetzen, die Abrissgenehmigung zu widerrufen“, fordert Bartels. Wenn das Haus dann an eine Treuhänderin übergeht, die es temporär bewirtschaftet, könnte das Blatt „Abriss und Verwahrlosung“ endlich gewendet werden. Geschlossen wird das traurige Kapitel allerdings nach Ansicht des BMV erst mit einer dauerhaften Rekommunalisierung des Hauses.
Den Mietenden rät der BMV derweil, die Sicherung der Stromversorgung vor dem Amtsgericht einzuklagen und strafrechtliche Schritte gegen den Eigentümer wegen möglicher Zweckentfremdung ihrer Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zu prüfen.
Berlin, den 03. September 2026
04.09.2026




