Pressemitteilung Nr. 22/2019
Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin der Mietendeckel.
Informationen zum Mietendeckel (Regelungen und Tipps zur Anwendung, Musterschreiben usw.) finden Sie unter
Was man über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollte
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass es Senatorin Lompscher ernst ist mit einer Mietenkappung als Landesgesetz. Der Mieterverein sieht im öffentlich-rechtlichen Mietpreisdeckel eine klare Stärkung des Mieterschutzes. Denn so sehr sich der Mieterverein auch für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche für Mieter einsetzt, so ist doch nicht zu verkennen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Mietenkappung wegen der vielen Interpretations- und Angriffsmöglichkeiten nur eine sehr begrenzte Wirkung entfalten kann. Ein Landesmietendeckel wird, von den ersten Vermieterangriffen abgesehen, langfristig auch die Justiz entlasten.
Bei der Ausgestaltung des Mietendeckels sollte aber das letzte Wort nicht gefallen sein. Der BMV setzt auf ein nachhaltiges und langfristiges Konzept. Wir werden daher alsbald dem Senat und dem Abgeordnetenhaus ein eigenes Modell vorstellen, dass auf Mietobergrenzen, differenziert nach Baualter und Wohnungsgröße, basieren wird, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Diese werden dann auch für die Miete bei Wiedervermietung gelten. Auch für die Mietsteigerung nach einer energetischen Modernisierung soll es eine Beschränkung geben, die einerseits den verbesserten Klimaschutz ermöglicht, aber eine Verdrängung der Bewohner verhindert.
08.03.2020