Pressemitteilung Nr. 26/25
„Es kann nicht sein, dass wir die wenigen Chancen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, die uns das Urteil des Verwaltungsgerichts im November 2021 gelassen hat, im krisengebeutelten Mietwohnungsmarkt verstreichen lassen – das grenzt an Fahrlässigkeit gegenüber der Wohnbevölkerung, die es besonders in den Milieuschutzgebieten zu schützen gilt“, sagt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Anlässlich der heutigen Kundgebung der Mieter:innen in der Warschauer Straße 25 / Kopernikusstraße 6 fordert der Berliner Mieterverein den Senat auf, den Vorkauf durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu ermöglichen – inklusive eines sofortigen Landeszuschusses sowie einer Förderung für die sozialverträgliche Sanierung. Ein Drittel der Wohnungen steht leer und die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts endet bereits am 12. Juni. Die Mieter:innen brauchen jetzt Klarheit.
Preislimitierter Vorkauf ist möglich
Das ursprünglich geplante Konzept für soziales Wohnen mit der GSE und dem Träger Housing First in Kooperation mit der berlinovo wird nach aktuellen Informationen nicht weiterverfolgt. Nun muss eine der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften befähigt werden, den Vorkauf zu übernehmen – inklusive der finanziellen Mittel sowie der rechtlichen Rückendeckung durch den Senat. Die behutsame Sanierung sowie neue Sozialbindungen sollten eingepreist werden.
Nach Kenntnis des Berliner Mietervereins liegt der Kaufpreis etwa 25 Prozent über dem Verkehrswert. Angesichts des Gebäudezustands, des Leerstands und der noch bezahlbaren Mieten ist das juristisch anfechtbar. „Der Bezirk braucht Rückendeckung aus dem Senat, um den Vorkauf preislimitiert durchzusetzen“, so Werner, „dafür braucht es den politischen Willen.“
Koalitionsvertag gibt Rückhalt
Im Bundeskoalitionsvertrag haben sich SPD und Union auf die Stärkung des Vorkaufsrechts verständigt. „Durch die jetzige Ausübung des Vorkaufsrechts würde Berlin gegenüber dem Bund auf die Bedeutung des Instruments hinweisen und die Bereitschaft des Bundes zu einer Reform des Vorkaufsrechts nutzen – ein wichtiges Signal für den Mieterschutz“, so Werner.
Die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht sind gegeben: Schutz bezahlbaren Wohnraums, Sicherung der bestehenden Wohnbevölkerung, Umgang mit Leerstand. Ein tragfähiges Konzept für Sanierung und soziale Bewirtschaftung liegt vor. Der Senat muss jetzt handeln.
Berlin, den 06.06.2025
23.06.2025