Pressemitteilung Nr. 31/26
Der Berliner Mieterverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu verhindern oder rechtlich unmöglich zu machen. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Artikel 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.“
Hintergrund ist die Einigung des Koalitionsausschuss von Union und SPD, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Der Berliner Volksentscheid hatte 2021 mit 56,4 % Ja-Stimmen die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne (ab 3.000 Wohnungen) gefordert; mehr als 240.000 Wohnungen sollten in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden.
„Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher, und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“, fragt Werner. „Allein die Möglichkeit einer Vergesellschaftung erschwert die Spekulation mit Wohnraum und trägt zu mehr gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten bei.
Mit der gleichzeitig angekündigten Errichtung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen setzt die Bundesregierung abermals ihren nahezu ausschließlichen Fokus auf den Neubau. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen deutlich: im Neubau entstehen schlichtweg keine bezahlbaren Wohnungen. „Allein auf Neubau zu setzen, wird das Problem nicht lösen“, kritisiert Werner, „es kann in Berlin gar nicht so schnell und in dem Umfang gebaut werden, dass die Mieten dadurch für die Bevölkerung bezahlbar würden“. Die Koalition vermischt hier bewusst zwei Debatten: Neubau und Bestandssicherung sind keine Alternativen, sondern wichtige Ergänzungen.
Nicht zuletzt bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Bundesgesetz. Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG weist die Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftung dem Bund zu, aber die Länder haben die Vollzugskompetenz. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen de facto unmöglich macht, greift in die Verfassungsautonomie der Länder ein und verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Statt Rechtssicherheit für Investor:innen zu schaffen, wie Bundeskanzler Merz es formuliert, schafft die Koalition Rechtsunsicherheit für die Verfassung selbst. Wer ein bestehendes Grundrecht per einfachem Bundesgesetz faktisch unanwendbar machen will, bevor es überhaupt zur Anwendung kommen konnte, stellt sich gegen das Grundgesetz und gegen bezahlbares Wohnen.
Berlin, den 02. Juli 2026
02.07.2026




