Pressemitteilung Nr. 24/25
Die heute bekannt gewordenen Pläne der landeseigenen Wohnungsunternehmen, in den kommenden acht Jahren rund 3,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudemodernisierung zu investieren, werden vom Berliner Mieterverein zwar im Grundsatz begrüßt. „Im Gebäudebereich, wo derzeit etwa 40 Prozent der CO2-Emissionen entstehen, muss dringend etwas passieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, so Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
„Die nun angekündigte Modernisierungsoffensive darf aber nicht allein auf dem Rücken der Mieter:innen erfolgen“, warnt BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner. Zwar gilt nach der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin, dass innerhalb von 6 Jahren derzeit nur bis zu 2 Euro der Investitionskosten nach einer Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen, während gemäß BGB zumindest bei Mieten ab 7 Euro je Quadratmeter eine höhere Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter gilt. Die um 1 Euro geringere Kappungsgrenze bei den Landeseigenen ändert aber nichts daran, dass die Miete nach einer Modernisierung für viele kaum mehr zu bezahlen ist. Das liegt mitunter daran, dass viele Haushalte der landeseigenen Wohnungsunternehmen gerader erst mit Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete konfrontiert wurden und auch oft hohe Heizkostennachforderungen zu stemmen haben. Wir fordern daher bei Modernisierungen eine Absenkung der Kappungsgrenzen in der Kooperationsvereinbarung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter im Monat!“, so Bartels, „außerdem sind die Förderprogramme auszuweiten und von den Wohnungsunternehmen in Anspruch zu nehmen wie in der Kooperationsvereinbarung vorgesehen“. Dadurch kann die Kostenlast nach der Modernisierung für die Mieter:innen reduziert werden.
„Wir begrüßen, wenn die LWU mit ihren Beständen der schlechtesten Energieeffizienzklassen vorangehen. Sie sollten aber auch Vorreiter für die sozialverträgliche Umsetzung sein. Das erfordert eine Absenkung der Modernisierungsumlage sowie Fördermittel und Sanierungszuschüsse für dauerhafte neue Sozialbindungen. Mitgedacht werden sollen im Zuge der Sanierungsprogramme auch die Umsetzung von barrierefreiem Wohnraum“, ergänzt Werner.
Berlin, den 12.05.2025
12.05.2025