Pressemitteilung Nr. 23/25
Am Montagabend kamen 135 Delegierte aus den zwölf Berliner Bezirken zur jährlichen Delegiertenversammlung des Berliner Mietervereins (BMV) im ND-Gebäude in Friedrichshain-Kreuzberg zusammen. Die Versammlung ist das höchste Gremium des Vereins und bestimmt über die wohnungs- mietenpolitischen sowie organisatorischen Richtlinien des Berliner Mietervereins.
„Der starke Mitgliederzuwachs ist für uns ein zweideutiges Signal“, erklärte Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Einerseits freuen wir uns über die höhere Beteiligung und das neue ehrenamtliche Engagement – besonders von jungen Menschen in unseren Bezirksgruppen. Andererseits zeigt dieses Wachstum, wie schwierig und vielerorts krisenhaft die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist.“ Nach einer pandemiebedingten Stagnation verzeichnete der BMV in den letzten zwei Jahren wieder mehrere tausend Neueintritte. Auch bei der diesjährigen Versammlung war der Zuwachs junger Mitglieder deutlich spürbar.
Wohnraumsicherungsgesetz
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Rede von Stephan Machulik, Staatssekretär für Mieterschutz bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Schwerpunkt für den BMV und seine Delegierten war das im Koalitionsvertrag angekündigte Wohnraumsicherungsgesetz, das Mieter:innen künftig besser vor Wohnungsverlust schützen soll. Machulik bestätigte, dass eine Expert:innengruppe kürzlich ein 200-seitiges Gutachten vorgelegt habe. Offen blieb jedoch, inwieweit das Konzept an den früheren SPD-Beschluss für ein Wohnungssicherungsgesetz anknüpft. Das bereits 2022 skizzierte Modell sieht unter anderem Belegungsquoten für WBS-Berechtigte, eine stärkere Wohnungsaufsicht sowie die Gründung eines Landesamts für Wohnraumsicherung vor. Welche dieser Maßnahmen im finalen Gesetzestext enthalten sein werden, den die Senatsverwaltung nach der Sommerpause vorlegen will, blieb unklar.
„Wir befürchten, dass das Gesetz nicht sehr weitreichend sein wird“, so Werner. „Zwar betonte der Staatssekretär, dass insbesondere besondere Bedarfsgruppen im Fokus stehen sollen – was wir ausdrücklich begrüßen. Ein Wohnraumsicherungsgesetz sollte jedoch grundsätzlich auch dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu sichern und missbräuchliche Vermietung zu verhindern.“
Wohnungskataster und Amt für Wohnungswesen
Auf Nachfrage zum möglichen Amt für Wohnungswesen, das auch Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgen könnte, verwies Machulik auf die besonderen Herausforderungen eines Stadtstaats wie Berlin. Eine direkte Übernahme des Frankfurter Modells sei daher nicht ohne weiteres möglich. Stattdessen soll die kürzlich eingerichtete Mietpreisprüfstelle Mietwucher-Fälle an die Bezirksämter oder die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
„Die Mieter erhalten von der Prüfstelle ein Testat, wenn ihre Miete überhöht ist – das können sie dem Vermieter vorlegen“, so Machulik. „Es hat mehr Gewicht, wenn es von einer staatlichen Stelle kommt.“
Wibke Werner kommentierte: „Das ist für viele ernüchternd, die sich mehr von einer eigenständigen Einrichtung wie in Frankfurt erhofft hatten. Auch wenn die Frage der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten im Kompetenzbereich Wohnungswesen noch offen ist, sollte die Durchsetzung des Wirtschaftsstrafgesetzes für betroffene Mieter:innen außer Frage stehen.“
Die Frage nach einem berlinweiten Miet- und Wohnungskataster, wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen, blieb unbeantwortet.
Klimaschutz im Gebäudesektor
In Bezug auf den Klimaschutz bekräftigte Machulik, dass die Koalition energetische Sanierungen im Bestand weiter vorantreiben will – trotz der großen Herausforderungen durch den notwendigen Neubau. Weitere Fördermittel wären hilfreich, doch mit Blick auf den Berliner Sparhaushalt sei abzuwarten, wie es nun mit den Bundesmitteln weitergeht. Die Verwendung von Infrastrukturmitteln könnte beispielsweise dem Ausbau von Wärmenetzen dienen. Entscheidend sei, wie der Bund die Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz an die Länder verteile und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wärmewende geschaffen würden.
Grußworte vom Deutschen Mieterbund (DMB)
Anschließend richteten der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten und die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes Dr. Melanie Weber-Moritz ihre Grußworte an die Delegierten. Beide betonten die langjährige, gute und enge Zusammenarbeit mit dem BMV. Lukas Siebenkotten nahm die Bundespolitik in den Blick und kritisierte das Fehlen jeglicher Mietpreisbegrenzungen im Koalitionsvertrag. Dr. Weber-Moritz blickte mit Sorge auf die steigenden Mieten in Berlin und die Zunahme der möblierten Kurzzeitvermietungen. Daraus ergebe sich dringender Handlungsbedarf, bei dem vor allem der Bund gefragt sei.
Weber-Moritz betonte, dass Mieterrechte auch auf Bundesebene weiterhin entschlossen verteidigt werden – besonders angesichts zunehmender Armut, wachsender sozialer Ungleichheit und der bislang unzureichenden sozialpolitischen Ausrichtung beim Neubau und bei energetischen Sanierungen.
Berlin, den 06.05.2025
06.05.2025