„Heute ist nicht nur ein guter Tag für das Bezirksamt Neukölln und den Berliner Senat, sondern vor allem für die Bewohner:innen des Hauses Hermannstraße 233 und die gesamte Berliner Mieterschaft!“, freut sich Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Der Grund: Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute im Fall des Wohnhauses Hermannstraße 233 entschieden, dass die Anordnung des Bezirk-samts, mit dem die Kurzzeitvermietung von 15 Wohnungen untersagt worden war, rechtmäßig ist (Az.: VG 19 K 95/26). Der Investor, die Deutsche Boden Immobilien GmbH & Co KG, hatte diese Anordnung des Be-zirksamts vom Dezember 2025 vor dem Verwaltungsgericht angefochten.
Die Vorsitzender Richterin der 19. Kammer begründete das Urteil damit, dass die drei schutzbedürftigen Gruppen im Milieuschutzgebiet, nämlich einkommensschwache Menschen, Familien mit Kindern und Mie-ter:innen mit langer Wohndauer, durch solche Kurzzeitmietverträge verdrängt würden. Das Modell wider-spreche dem Sinn und Zweck des Milieuschutzgebietes, die Zusammensetzung der angestammten Bevölke-rung dauerhaft zu schützen.
„Der Berliner Senat hat erfreulicherweise den Mut gehabt, ein faktisches Verbot von Kurzzeitvermietungen in den Verwaltungsvorschriften für Milieuschutzgebiete aufzunehmen“, so der BMV-Geschäftsführer. „Erwiese-nermaßen führt ein solches Vermietungsmodell, das meist nur die Umgehung der Mietpreisbremse be-zweckt, zu völlig überhöhten Mieten und zur Ausbeutung von Menschen, die anderswo in den Kiezen keine bezahlbare Wohnung mehr finden!“
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. „Wir hoffen, dass das heutige Urteil im Fall der Beru-fung vom Oberverwaltungsgericht zeitnah bestätigt wird“, so der BMV-Geschäftsführer.
„Das erfreuliche Urteil betrifft nur Milieuschutzgebiete. Daher ist vor allem der Bundesgesetzgeber aufgefor-dert, das Modell der möblierten Kurzzeitvermietung generell, also auch außerhalb von Milieuschutzgebieten, strenger zu regulieren und möglichst alle Schlupflöcher für eine Umgehung der Mietpreisbremse zu stopfen“, fordert Bartels.
10. September 2026
15.09.2026




