Pressemitteilung 42/26
„Wer, wie Vonovia, Rauchwarnmelder mit nutzlosen Funktionen wie einer Feuchtigkeitsmessung kombiniert, kann Mieter:innen nicht zur Duldung verpflichten und somit auch keine Modernisierungskosten umlegen“, fasst Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins e.V., (BMV), das Urteil des Amtsgericht Spandaus (Az. 5 C 85/26) vom vergangenen Freitag zusammen. Der BMV begrüßt, dass die Amtsrichterin sehr genau jede einzelne, angebliche Wohnwertverbesserung der sogenannten Multisensor-Plus-Geräte untersucht und abschließend eine Gesamtbetrachtung vorgenommen hat: Sie stellt in ihrem Urteil fest: Zusatzfunktionen fallen gegenüber der schlichten Rauchwarnmeldung herkömmlicher Geräte nicht wohnwerterhöhend ins Gewicht. Das Raumklima beispielsweise könne auch mit einem kostengünstigen Gerät aus dem Baumarkt, sogenannten Hygrometern, überprüft werden. Das von Vonovia in ihren Geräten vorgesehene Monitoring via App komme auch nur wenigen, „technikaffinen Nutzern“ zugute.
Dass Amtsgericht beruft sich auf den Leitsatz des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 (Az. VIII ZR 253/04), nach dem eine Modernisierung nur dann vorliege, wenn die Wohnung dadurch gegenüber anderen Wohnungen einen Mehrwert bietet, der im Vergleich mehr zur Anmietung reizt; dies sie bei Multisensor-Plus-Meldern nicht der Fall.
„Erfreulicherweise hat das Gericht auch klare Worte zum Datenschutz gefunden; bereits die Sorge der Mieterschaft vor einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts fällt ins Gewicht“, stellt Bartels heraus.
Der BMV appelliert daher an Vonovia, die nervenaufreibende Auseinandersetzung mit ihrer Mieterschaft zu beenden und auf den Einbau der Multisensor-Plus Geräte zu verzichten. „Wir beobachten seit Jahren, dass die Mieterschaft wegen dieses Themas in heller Aufregung ist; das muss ein Ende haben – immerhin haben wir bei diesem Konzern schon genug Baustellen, insbesondere bei Mängeln, überhöhten Betriebs- und Heizkosten sowie Mieterhöhungen“, sagt Bartels.
Das Amtsgericht Spandau hat die Berufung zugelassen. „Betroffene Mieter:innen können sich zwar vorerst auf das Urteil berufen, sich aber leider noch nicht in Sicherheit wiegen“, so der BMV-Geschäftsführer. So hat das Amtsgericht Herne erst am 9. Juni 2026 eine Mietpartei verpflichtet, den Einbau zu dulden (Az. 34 C 18/26). Sofern Vonovia in Berufung geht, würde das Landgericht Berlin sich mit dem Urteil des Amtsgerichts Spandau befassen.
Berlin, 9. September 2026
10.09.2026




