Leitsätze: Es kann offen bleiben, ob der Berliner Mietspiegel 2015 den (erhöhten) Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d Abs. 1 BGB genügt. Denn ein Mietspiegel darf als einfacher Mietspiegel im Sinne des § 558 c Abs. 1 BGB in die Überzeugungsbildung des Gerichts über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen (§ 286 ZPO). Einem einfachen … [Weiterlesen...]
Fristlose Kündigung
Leitsatz: § 314 Abs. 3 BGB findet neben den speziell geregelten Vorschriften zur fristlosen außerordentlichen Kündigung im Wohnraummietrecht (§§ 543, 569 BGB) keine Anwendung. Bereits der Wortlaut der §§ 543 und 569 BGB spricht gegen eine zeitliche Schranke für den Ausspruch der Kündigung. Diese Vorschriften, die im Einzelnen die Modalitäten der fristlosen Kündigung eines … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsätze: 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete für eine in Berlin gelegene Wohnung kann vom Gericht gemäß § 287 ZPO ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegel 2015 als sogenannten einfachem Mietspiegel ermittelt werden, auch wenn dessen Qualifizierungswirkung zwischen den Parteien streitig ist. 2. Die dem Berliner … [Weiterlesen...]
MieterMagazin 7+8/16, Inhaltsverzeichnis
Panorama Integratives Neubauprojekt in Altglienicke: Transparenz soll für Erfolg sorgen Wohngeldbeantragung: Schnelle Nummer in Reinickendorf, Geduldsspiel in Mitte Bundesarbeitstagung 2016: Minister einig mit den Mietern Broschürentipp: Umweltgerechter Stadtumbau Altglassammlung: Schuss in den Ofen Glückliche Mieter Fünf neue Milieuschutzgebiete in … [Weiterlesen...]
MieterMagazin 7+8/16, Inhalt in Kürze
Titel Die große Freiheit: Die Berliner und ihr Balkon „Diese grünumrankten, blumengeschmückten Ausbauten geben unserem einförmigen Straßenbilde einen liebenswürdigen Zug, und wenn einem Berliner die Wahl gelassen wird zwischen einer Wohnung mit und ohne Balkon, zieht er unbedingt die erste vor, mag sie auch sonst recht viele Mängel aufweisen. Der Balkon ersetzt ihm … [Weiterlesen...]




