Pressemitteilung Nr. 7/20 In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich. Unser Kampf für eine radikale … [Weiterlesen...]
Corona-Ansteckungsgefahr: Mieterverein schließt Geschäftsstelle und Beratungsstellen bis zunächst 4.4.2020 ist aber weiter für Ratsuchende da: telefonisch, per E-Mail und Post
Pressemitteilung Nr. 6/20 „Aufgrund der strengeren Vorsichtsmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz besonders gefährdeter Personen haben wir beschlossen, die persönliche Mietrechtsberatung von Angesicht zu Angesicht vom 18. März bis zum 4. April 2020 zunächst auszusetzen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Dies gilt … [Weiterlesen...]
Mietendeckel
Leitsätze: 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 1 § 3 MietenWoG Bln in der Fassung vom 11. Februar 2020 (GVBl. 2020, 50) mit Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG i.V.m §§ 557 Abs. 1, 558 Abs. 1 und 2 BGB unvereinbar und deshalb nichtig ist. 2. Der Bund hat in Ausfüllung der umfassend auch das … [Weiterlesen...]
Vermieterantrag auf Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften gescheitert
Pressemitteilung Nr. 5/20 „Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dem Eilantrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen des Mietendeckelgesetzes nicht statt zu geben“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Berliner Mietendeckel hat damit eine erste Hürde genommen.“ Die 6 antragstellenden Vermieter … [Weiterlesen...]
Eigenbedarfskündigung
Leitsätze: 1. Nach einer Eigenbedarfskündigung ist der Vermieter verpflichtet, eine während der Kündigungsfrist freiwerdende Wohnung auch dann als Alternativwohnung anzubieten, wenn diese mit 44 m² nur etwa halb so groß ist wie die streitgegenständliche Wohnung mit 87,58 m². 2. Unterlässt der Vermieter die Anbietung einer Alternativwohnung, hat der Mieter nur dann einen … [Weiterlesen...]







