Wenn mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben haben, sind sie auch nur gemeinsam gegenüber dem Vermieter im Rechtssinne handlungsfähig. So kann kein Mieter gegen den Willen des Vermieters aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden - eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Auch müssen sämtliche rechtsverbindlichen Erklärungen immer durch die Mieter … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Ist im Mietvertrag vereinbart worden, dass der Mieter gegen ein Entgelt den Hausflur reinigt, so stellt dies einen gesonderten Dienstvertrag dar, wobei die Verletzung der Reinigungspflicht grundsätzlich nicht zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt (Amtsgericht Wiesbaden vom 1. Juli 1999, WuM 00, 190). Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Februar … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter nicht verlangen, wenn die zugrunde liegende Abrechnung formunwirksam ist. Auf einen weniger bekannten solchen Fehler hat das Landgericht Berlin hingewiesen. Danach muss eine Betriebskostenabrechnung bei mehreren Mietern im Vertrag gegenüber allen Mietern erklärt und deshalb auch an alle Mieter … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Haben mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, so können sämtliche rechtserheblichen Erklärungen gegenüber dem Vermieter auch nur von allen Mietern gemeinsam rechtswirksam abgegeben werden. Natürlich kann sich ein Mieter vom anderen per Vollmacht vertreten lassen. Ebenso erlangen Erklärungen des Vermieters nur Wirksamkeit, wenn … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Gemäß § 535 BGB verpflichtet sich der Vermieter, Wohnräume in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und in diesem Zustand auch zu erhalten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete. Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und kommt schon zustande, wenn mindestens folgende … [Weiterlesen...]