Zwar kann der Mieter vom Vermieter die Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung verlangen. Indes schuldet der Vermieter diese Einsichtnahme grundsätzlich nur an seinem Sitz beziehungsweise dem der Hausverwaltung. Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für ihn eine … [Weiterlesen...]
Wasserkosten dürfen nach Quadratmetern umgelegt werden
Die in Nebenkostenabrechnungen sehr häufig anzutreffende Umlage der Wasserkosten nach Wohnfläche bedeutet eine gleichmäßige Verteilung der Wasserkosten auf jeden Quadratmeter Wohnfläche. Die Mieter tragen daher die Wasserkosten nach einem Durchschnittswert und unabhängig davon, ob sie wenig oder viel verbraucht haben. Auch wenn diese flächenabhängige Verteilung der … [Weiterlesen...]
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