Zwar kann der Mieter vom Vermieter die Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung verlangen. Indes schuldet der Vermieter diese Einsichtnahme grundsätzlich nur an seinem Sitz beziehungsweise dem der Hausverwaltung. Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für ihn eine … [Weiterlesen...]




