Pressemitteilung Nr. 2/20
„Mit einem öffentlich-rechtlichen Landesgesetz zur Deckelung der Mieten in Berlin tut sich eine historische Chance für eine soziale Wohnungsversorgung auf“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die teilweise maßlosen Wohnkostensteigerungen in der Vergangenheit durch die Immobilien- und Wohnungswirtschaft und die halbherzigen und unzureichenden Regulierungsversuche der Bundespolitik im Mietrecht haben im Grunde den Boden bereitet für ein massiveres Eingreifen der Berliner Landesregierung. „Wir begrüßen den Mietendeckel ganz ausdrücklich, auch wenn wir nicht mit allen Regelungen glücklich sind“, so Wild. „Es ist nun, auch im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Mietpreisbremse, an den Mieterinnen und Mietern, die Ansprüche aus dem Gesetz auch geltend zu machen. Der Berliner Mieterverein wird die Mieterinnen und Mieter umfassend informieren und einen Online-Mietendeckelrechner anbieten, das Beratungsangebot erhöhen und Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung der Ansprüche begleiten und vertreten“, erklärte Wild.
Die Grundsatzkritik der Vermieterverbände am Mietendeckel hält der Mieterverein nicht für gerechtfertigt. „Eine Atempause für die Mieterschaft ist vertretbar, weil die Vermietereinkünfte und Immobilienvermögen massiv angestiegen sind, das darf nicht vergessen werden“, so Wild.
Einen Verlust an Wohnqualität erwartet der Mieterverein durch das Gesetz nicht. Zunächst bleibt es bei den rechtlichen Verpflichtungen für Eigentümer zur Instandsetzung, die auch weiterhin eingefordert würden. Zudem bedeute ja auch heute eine hohe Mietzahlung aufgrund des Nachfrageüberhangs gerade nicht, dass dies auch zur Qualitätssteigerung führen müsse. Eingriffe in die Renditemöglichkeiten bewirken immer, dass die Investitionen der renditeorientierten Anbieter verringert werden oder ausbleiben. Das zeige der Rückgang von Modernisierungsankündigungen seit Januar 2019 aufgrund der bundesgesetzlichen Kappung auf 2,- bzw. 3,- Euro pro Quadatmeter Mieterhöhung.
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Die 6 wichtigsten Fragen zum Mietendeckel
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- Was Sie tun sollten, wenn Sie nach dem Stichtag 18. Juni 2019 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einer Mieterhöhung zugestimmt haben oder einer Staffelmiet- oder Indexmieterhöhung ausgesetzt waren
- Was Sie tun sollten, wenn Sie nach dem Stichtag 18. Juni 2019 und vor dem Inkrafttreten einen Mietvertrag mit einer Miete abgeschlossen haben, die über den Mietobergrenzen des Gesetzes liegt
- Können Sie mit Inkrafttreten besonders hohe Mieten gesenkt bekommen?
- Auf was müssen Sie bei einem Mietvertragsabschluss nach Inkrafttreten des Gesetzes achten?
- Was tun, wenn nach Inkrafttreten noch eine Mieterhöhung kommt?
- Was tun, wenn der Vermieter nach Inkrafttreten eine Modernisierung ankündigt?
Was Mieterinnen und Mieter über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollten
01.02.2020