Pressemitteilung 48/26
Der Berliner Mieterverein fordert die Rücknahme aktueller Mieterhöhungen und Neustart für die landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Kaum sind die Wahllokale geschlossen wurden, landet die Mieterhöhung im Briefkasten: Nur einen Tag nach der Abgeordnetenhauswahl haben Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) Mieterhöhungen verschickt – bis Jahresende sollen es 90.000 sein, kündigte Ingo Malter, LWU-Sprecher und Geschäftsführer der Stadt und Land auf der heutigen Pressekonferenz des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) an. Für viele Haushalte gilt die höhere Miete bereits zum 1. Dezember 2026. Es ist die vierte große Erhöhungswelle innerhalb von nur drei Jahren und in der Amtszeit des Senats. „Die Landeseignen stellen damit den Wählerwillen in Frage“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Alle Parteien außer der CDU haben im Wahlkampf angekündigt, die Mietsteigerungen zu begrenzen und die Kooperationsvereinbarung mit den LWU neu zu verhandeln. Vier große Mieterhöhungswellen in drei Jahren; das ist keine ruhmreiche Bilanz des Senats.“ Auch wenn der BBU-Sprecher Ingo Malter einem zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen heute zurückgewiesen hat – drängt dieser sich für den BMV auf: Eine rot-grün-rote Koalition war nach den letzten Wahlprognosen ein realistisches Szenario – auch nach Aussagen der Spitzenkandidierenden der Linken und Grünen.
Der Berliner Mieterverein fordert die LWU auf, ihren sozialen Auftrag noch ernster zu nehmen und sämtliche Mieterhöhungen zurückzunehmen. Dazu gehört, die anstehenden Koalitionsverhandlungen abzuwarten, bevor weitere Mieterhöhungen an die Mieter:innen ergehen. „Die LWU dürfen sich nicht allein darauf berufen, sie würden nur den rechtlichen Rahmen ausschöpfen. Im Übrigen: Es mag durchschnittlich „nur“ um Erhöhungen zwischen 15 und 30 Euro monatlich gehen, doch wer in einer großen Wohnung mit rund 100 Quadratmeter lebt, muss mit einer Erhöhung bis zu 100 € monatlich rechnen – für einkommensschwächere Familien ist das eine erhebliche Belastung.
Der BMV rät allen Betroffenen, die Mieterhöhung anhand der individuellen Wohnwertmerkmale gründlich zu prüfen und in Zweifelsfällen rechtliche Beratung einzuholen. „Wer letztlich mehr als 27% seines Einkommens für die Kaltmiete aufbringen müsste, kann der Erhöhung widersprechen“, so Bartels.
Der Berliner Mieterverein fordert, die Kooperationsvereinbarung mit den LWU zügig neu zu verhandeln und deutliche Mietbegrenzungen festzulegen. In einem zweiten Schritt sollte in der kommenden Legislaturperiode ein Landesgesetz zur Wohngemeinnützigkeit erlassen werden, mit dauerhaften Sozialbindungen, verpflichtenden Instandhaltungsrücklagen und maßvollen Renditen. „Wir befürworten mit aller Deutlichkeit eine Wohngemeinnützigkeit auf Landesebene“, so Bartels. „Die LWU dürfen nicht mehr den Marktbedingungen unterworfen sein, sondern sollten noch stärker als bisher das zentrale Berliner Instrument für die soziale Wohnraumversorgung sein. Mit ihren 400.000 Wohnungen müssen sie zu Leuchttürmen für gemeinnützige Wohnraumbewirtschaftung, sozialverträglichen Klimaschutz und ökologischen Neu- und Umbau werden.“
Berlin, den 30. September 2026
30.09.2026




