Leitsätze: a) Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23.9.2015 – VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368; vom 18.5.2005 – VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395). Vielmehr muss sich der … [Weiterlesen...]
Mietvertragseintritt
Leitsatz: Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines „gemeinsamen Haushalts“ im Sinne des § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB. LG Berlin vom 7.10.2016 - 63 S 94/13 - Mitgeteilt von RA Dr. Dilip D. Maitra Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Nach dem Tod ihrer Mutter machte die Tochter geltend, in deren Mietverhältnis nach § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetreten … [Weiterlesen...]
Der aktuelle Mietrechtstipp: Die Heizperiode hat begonnen
Während der Heizperiode hat der Vermieter für die Möglichkeit der Beheizung in der Wohnung zu sorgen. Die Heizperiode ist nicht gesetzlich geregelt. Enthält der Mietvertrag keine Regelung, gilt üblicherweise der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Die vom Vermieter in der Heizperiode geschuldeten Raumtemperaturen betragen in der Zeit von 6 bis 23 Uhr für Wohnräume 20 … [Weiterlesen...]
Zahlungsverzug
Leitsätze: 1. Ein über eine Monatsmiete hinausgehender Mietrückstand über eine Dauer von mehr als einem Monat stellt durchaus nicht regelmäßig einen Kündigungsgrund dar. 2. Ein Zahlungsrückstand, der sogar den Ausspruch einer fristlosen Kündigung erlaubt, zieht nicht zwingend die Wirksamkeit einer darauf gestützten ordentlichen Kündigung nach sich. 3. Bei der … [Weiterlesen...]
Ferienwohnung
Leitsätze: 1. Stützt der Vermieter eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Mieters auf dessen unbefugte oder nicht angezeigte Untervermietung, ist bei der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung auf sämtliche Umstände des Einzelfalls abzustellen. Gegen die erforderliche Erheblichkeit des Kündigungsgrundes können die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen … [Weiterlesen...]



