In Städten wie Berlin haben wir heute mit den Folgen der Privatisierungswelle der 1990er und 2000er Jahre zu kämpfen. Welche Instrumente gibt es, um die Wohnungswirtschaft zu beflügeln und dennoch gemeinwohlorientiert zu gestalten? Mit der Wiedervereinigung der Stadthälften 1990 verfügte Berlin über einen großen Bestand kommunaler Wohnungen, die den Kern des … [Weiterlesen...]
„Unser Ziel ist, endlich gehört zu werden“
Komfortabel und technisch auf der Höhe der Zeit, so erwartet man die Ausstattung in einem Neubau. Doch im Mühlengrund sieht das anders aus. Die Mieter:inneninitiative will für Abhilfe sorgen. Es war es ein großes Glück. Nach langer Suche haben Heike R. und ihr Mann endlich eine barrierearme, behindertengerechte Wohnung gefunden, die sie sich auch leisten konnten. „Drei Jahre … [Weiterlesen...]
„Wir erwarten auch in den Bezirken mehr Mut, sich für sozialen Wohnungsbau stark zu machen“
Unser Geschäftsführer Reiner Wild zu den Erwartungen des Berliner Mietervereins an die zukünftige neue Landesregierung in Berlin. Was bedeutet das Wahlergebnis für die Wohnungspolitik in Berlin? Das Ergebnis zeigt, dass die Wähler der neuen Landesregierung einen klaren Auftrag erteilt haben, für eine soziale, gerechte und ökologischere Wohnungs‐ und Stadtpolitik zu sorgen. … [Weiterlesen...]
Berliner Regierungsbildung
Pressemitteilung Nr. 51/21 „Mit großer Sorge schauen wir auf die aktuellen Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung. Wir befürchten, dass der in der endenden Legislatur von der bisherigen Landesregierung eingeschlagene Weg für eine soziale, gerechte und ökologische Wohnungs-, Mieten- und Stadtpolitik gefährdet sein kann, wenn eine Regierungskoalition mit … [Weiterlesen...]
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Leitsätze: a) Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB … [Weiterlesen...]




