Stand: 11/16 Infoblatt 88: Mietausfallwagnis – Umlageausfallwagnis [PDF, 1 Seite] Beim Mietausfallwagnis und dem Umlageausfallwagnis muss strengstens unterschieden werden zwischen den sogenannten Sozialwohnungen und den freifinanzierten Wohnungen. 1. Mietausfallwagnis bei Sozialwohnungen Bei Sozialwohnungen, für die bis zum 31.12.2001 öffentliche Mittel bewilligt worden … [Weiterlesen...]
Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten des Senats
Pressemitteilung Nr. 16/12 Anlässlich des Senatsbeschlusses über ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten des Senats erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: Im Kern des Bündnisses, der Mietenpolitik, erfülle das Bündnis nicht die Erwartungen an eine soziale Wohnungspolitik. Der Berliner Mieterverein zeigte sich heute maßlos … [Weiterlesen...]
Aufnahme des Kindes
Leitsätze: Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Erlaubnis des Vermieters i.S.d. § 540 BGB bedarf der Mieter insoweit nicht. LG Potsdam vom 4.9.2012 - 4 S 96/12 - Mitgeteilt von RiLG Ralf-Dietrich … [Weiterlesen...]
Mietermodernisierung
Leitsatz: Entfernt der Mieter eine Trennwand in der Wohnung und legt er das Bad und das Gäste-WC zusammen, ohne hierzu eine Genehmigung des Vermieters zu haben, stellt dies eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB berechtigt. LG Berlin vom 3.9.2012 - 67 S 514/11 … [Weiterlesen...]
Info 90: Die Einliegerwohnung – Eingeschränkter Kündigungsschutz im Zweifamilienhaus (§ 573 a BGB)
Stand: 1/10 Infoblatt 90: Die Einliegerwohnung – Eingeschränkter Kündigungsschutz im Zweifamilienhaus (§ 573 a BGB) [PDF, 3 Seiten] Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 BGB. Bei Einliegerwohnungen ist das gemäß § 573 a BGB anders; der Vermieter kann wählen, ob er … [Weiterlesen...]



