Die geplanten Änderungen der Grundsicherung sollen laut Bundesregierung mehr Transparenz und Effizienz bringen. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 23. Februar 2026 zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Reform stößt auf breiten Widerstand – von Sozialverbänden über Kommunen bis hin zu Jobcentern selbst.
Zur Einordnung des Reformvorhabens der Bundesregierung lohnt sich ein Blick auf das sogenannte Faktenpapier der Kommission zur Sozialstaatsreform, das im Januar 2026 veröffentlicht wurde und die Zielsetzung der geplanten Grundsicherungsreform verdeutlicht. Demnach soll der Sozialstaat nach Einschätzung von Bund, Ländern und Kommunen einfacher, gerechter und digitaler werden, ohne dass dabei das soziale Schutzniveau sinkt. Das bestehende System aus einer Vielzahl verschiedener Leistungen wie Bürger:innengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gilt als zu komplex, unübersichtlich und bürokratisch.
Die Kommission schlägt daher vor, Leistungen stärker zu bündeln und die Zahl der zuständigen Behörden zu reduzieren, um Antragswege zu verkürzen und die Verwaltungen zu entlasten. Zudem soll eine konsequente Digitalisierung der Sozialverwaltung Zugänge erleichtern und Verwaltungsabläufe beschleunigen, damit Leistungen tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Ein weiteres zentrales Ziel ist es, Erwerbsanreize zu stärken, um Menschen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig gilt es, bürokratische Hürden abzubauen, die vielen Menschen den Zugang zu Leistungen erschweren. Dieser modernisierende Ansatz bildet den offiziellen Rahmen, in dem die umstrittenen Änderungen der neuen Grundsicherung verhandelt werden. Können diese Ziele erreicht werden mit der neuen Grundsicherung?
Exkurs
Die Sozialstaatskommission ist ein unabhängiges Expertengremium auf Bundesebene, das die Bundesregierung bei Fragen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats berät. Ihr gehören Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen aus Verwaltung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Sozialverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen an.
Politisch ist die Kommission direkt der Bundesregierung zugeordnet, genauer: Sie arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Eigene politische Entscheidungen trifft sie nicht; vielmehr erstellt sie Gutachten, Berichte und Empfehlungen, die als Grundlage für Gesetzesinitiativen und Reformvorhaben dienen. Ihre Stellungnahmen sollen die Politik dabei unterstützen, Reformen evidenzbasiert, sachlich und sozial ausgewogen zu gestalten – auch in gesellschaftlich umstrittenen Bereichen wie derzeit die Neuausrichtung der Grundsicherung, ehemals das Bürger:innengeld. Die Kommission wurde im September 2025 von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eingesetzt.
Auswirkungen auf Berliner:innen im Leistungsbezug
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Änderung im Sozialgesetzbuch II (SGB II), wonach die Jobcenter die Kosten der Unterkunft künftig deutlich häufiger als „unangemessen“ einstufen sollen – in Berlin ein wachsendes Problem. Als Maßstab soll unter anderem die Einhaltung der Mietpreisbremse dienen; die Bewertung der Angemessenheit von Wohnungen orientiert sich also stärker an der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Künftig sollen Leistungsberechtigte selbst aktiv werden und Mietabsenkungen durch Anwendung der Mietpreisbremse erwirken – andernfalls drohen Kürzungen der Leistungen. Für einige dürfte das eine hohe Belastung darstellen. Die Auseinandersetzung mit Vermieter:innen ist oft langwierig und aufwendig, und wenn die Mietabsenkung nicht gelingt, drohen mit der Leistungskürzung erhebliche Konsequenzen.
Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung den Mietervereinen Mitte Dezember die Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge für Leistungsbeziehende gekündigt. Das sorgt bei Mieter:innenorganisationen und Sozialverbänden für Kopfschütteln. Für viele Betroffene bricht damit die mietrechtliche Beratung weg, der Weg zur Rechtsdurchsetzung wird versperrt. Das ist umso brisanter, zumal die Anwendung der Mietpreisbremse, zu der Leistungsbeziehende künftig angehalten sind, oft mit Eigenbedarfskündigungen quittiert wird. Ohne Beratung und Mietrechtsschutz durch die Mietervereine droht in diesen Fällen der Wohnungsverlust.
Laut einer parlamentarischen Anfrage an das Abgeordnetenhaus liegen bei der Richtwerteprüfung nur 47 Prozent aller Wohnungen innerhalb der vom Senat vorgegebenen Miethöhen. Die neue, restriktivere Grundsicherung wird die Situation besonders in den Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten deutlich verschärfen. Hier prallen die bundesgesetzliche Definition der Angemessenheit und die tatsächliche Marktrealität unmittelbar aufeinander – mit potenziell prekären Folgen für Betroffene.
Strukturelle Probleme werden auf die Bürger:innen verlagert
Die Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales der Bundesregierung zeigte, wie realitätsfern die neuen Regelungen sind. Das Jobcenter Aachen brachte es auf den Punkt: Wer in angespannten Wohnungsmärkten auf existenzsichernde Leistungen angewiesen ist, befindet sich häufig in einer prekären Abhängigkeit. Die Aufforderung, in dieser Situation juristisch gegen Vermieter:innen vorzugehen, setzt Betroffene erheblichen Risiken aus – von subtilen Schikanen bis hin zum Verlust der Wohnung. Viele Menschen sind schlicht froh, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Die Reform verkennt damit die tatsächlichen Machtverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt.
Besonders bemerkenswert ist der Konsens durch nahezu alle Stellungnahmen: Die Reform wälzt die strukturellen Probleme des Wohnungsmarktes auf diejenigen ab, die über die geringste Handlungsmacht verfügen. Der Deutsche Städtetag warnt eindringlich davor, dass drohender Wohnungsverlust Integrationsprozesse massiv erschwert – insbesondere die Arbeitsmarktintegration, die doch erklärtes Ziel der Grundsicherung ist. Gleichzeitig verursacht Wohnungslosigkeit erhebliche Folgekosten für Kommunen.
Die Sozialverbände kritisieren die Reform scharf. Der Paritätische fordert unter anderem, dass Leistungskürzungen bei den Wohnkosten nur dann zulässig sein dürfen, wenn Jobcenter zuvor konkrete, tatsächlich verfügbare und zumutbare Wohnungsangebote unterbreitet haben. Zudem brauche es eine wirksame Mietenregulierung, ein konsequentes Vorgehen gegen Mietwucher und vor allem deutlich mehr sozial gebundenen Wohnraum. Ohne diese Voraussetzungen werde die neue Grundsicherung nicht zur Stabilisierung beitragen, sondern soziale Notlagen verschärfen.
Sozialpolitisches Rollback
Die zentrale Botschaft der Stellungnahmen ist unmissverständlich: Wer Wohnkosten kürzt, ohne realistische Alternativen zu bieten, und die Menschen mit der Durchsetzung ihrer Rechte allein lässt, statt strukturell gegen überhöhte Mieten vorzugehen, verschiebt die Verantwortung nach unten. Die Reform erhöht das Risiko von Wohnungslosigkeit – und untergräbt damit genau jene Voraussetzungen, die für gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration notwendig sind.
Statt einer nachhaltigen Grundsicherung droht so ein System, das Unsicherheit verstärkt und Menschen in prekären Lebenslagen weiter unter Druck setzt. Und nicht nur das: Es baut auch eine Drohkulisse für Bürger:innen auf, die weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinausreicht. Die Anhörung hat gezeigt: Diese Reform ist kein sozialpolitischer Fortschritt, sondern ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die heute und zukünftig auf Unterstützung angewiesen sind.
fs
Neue Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen Berlin:
Vor dem Hintergrund der neuen Grundsicherung, die zum 1. Juli 2026 im Bund in Kraft treten soll, lohnt sich ein genauerer Blick auf die neue AV Wohnen in Berlin. Länder und Kommunen können die gesetzlichen Regeln der Grundsicherung zwar nicht eigenständig ändern, haben jedoch Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung sowie bei ergänzenden lokalen Leistungen. Zudem können sie über den Bundesrat und interministerielle Gremien Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen und regionale Prioritäten bei Verwaltung, Kooperation und ergänzender sozialer Infrastruktur setzen.
Wichtige Neuerungen:
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- Heizkostenprüfung neu strukturiert
Die Angemessenheitsprüfung der Heizkosten erfolgt künftig zweistufig: Zunächst wird geprüft, ob die tatsächlichen Heizkosten plausibel sind, erst danach erfolgt eine Bewertung anhand von Vergleichswerten wie dem Heizspiegel. Ziel soll eine transparente und nachvollziehbare Prüfung sein. - Zuschläge für besondere Lebenslagen vereinheitlicht
Es wurden harmonisierte Zuschläge eingeführt – etwa für Alleinerziehende oder Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Diese sollen eine einheitliche Anwendung der Regeln in Berlin ermöglichen. - Wohnungstausch anerkannt
Ein Wohnungstausch kann unter bestimmten Voraussetzungen als notwendiger Wohnungswechsel gelten, um die Wohnraumverteilung gerechter zu gestalten. Dies gilt allerdings nur für Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsunternehmen. - Umzugsregeln klarer definiert
Die Vorschriften unterscheiden nun ausdrücklich zwischen erforderlichen und nicht erforderlichen Umzügen. Das soll in der Verwaltungspraxis für mehr Klarheit sorgen. - Trägerwohnraum: Pauschalen fortgeführt
Die Pauschale für Träger, die Wohnraum für wohnungslose oder besonders hilfebedürftige Menschen bereitstellen, wird dauerhaft fortgeführt. - Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen gestrichen
Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein werden künftig nicht mehr übernommen. Die kostenlose Bezirksberatung soll bestehen bleiben. Diese ist jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung verknüpft. - Aktualisierte Anlagen (technische Änderungen)
Die Anlagen zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten sowie zur Bestimmung von Heiz- und Warmwasserkosten wurden überarbeitet und aktualisiert. - Bruttokaltmieten-Richtwerte bleiben unverändert
Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Miete inklusive kalter Betriebskosten) wurden nicht angehoben, obwohl die Mietpreise in Berlin weiter stark gestiegen sind.
- Heizkostenprüfung neu strukturiert
Berliner Mieterverein und Sozialverbände begrüßen die Anpassung der Heizkostenregelung und verständlichere Formulierungen, kritisieren jedoch:
- Die unveränderten Mietrichtwerte spiegeln nicht die Realität des Berliner Mietmarkts wider.
- Die fehlende Dynamisierung der Richtwerte und der Trägerwohnraum-Umlage gefährden soziale Wohnangebote.
- Die Streichung der Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein nimmt den betroffenen Mieter:innen einen Weg zur Rechtsdurchsetzung.
Die AV Wohnen 2026 bringt primär Verfahrens- und Strukturverbesserungen, etwa bei der Heizkostenprüfung, den Umzugskriterien und der Vereinheitlichung von Regelungen. Eine Erhöhung der Mietobergrenzen ist jedoch nicht vorgesehen – ein Punkt, den Verbände wie der Paritätische Berlin und der Berliner Mieterverein sozialpolitisch kritisch sehen.
18.03.2026




