Steigende Mieten und der Verlust bezahlbarer Wohnungen setzen viele Berliner:innen unter Druck. In ihrem Gastbeitrag für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin erläutert BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner, warum bestehende Regeln konsequent durchgesetzt werden müssen und Wohnraumversorgung als Daseinsvorsorge verstanden werden muss.
Es sind schwere Zeiten für Mieter:innen. Die Pläne der Bundesregierung, das Wohngeld drastisch zu kürzen, fügen sich in eine Reihe von Einschnitten und Belastungen, mit denen insbesondere einkommensschwächere Haushalte konfrontiert sind. Die Neuregelung des Wohngeldgesetzes sieht eine Kürzung der Gesamtausgaben für das Wohngeld um 45 Prozent vor. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass deutschlandweit rund 500.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden. Ein beträchtlicher Teil der Haushalte dürfte dann auf die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Grundsicherung angewiesen sein.
In Berlin erhielten 2025 rund 55.000 Haushalte Wohngeld. Wer hier in der Grundsicherung landet, sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass die Richtsätze für die KdU vielfach nicht die abgerufenen Mieten in der Stadt abdecken. Bei der jüngsten Überarbeitung der AV Wohnen hat der Berliner Senat die Richtwerte für die Bruttokaltmiete unverändert gelassen. Auch hat Berlin den Beziehenden von Grundsicherung die Kostenübernahme für Mitgliedschaften in Mietervereinen gestrichen. Und das zu einer Zeit, in der nach der Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2026 im Mai den Mietenden wieder zahlreiche Mieterhöhungen zugehen.
Bezahlbarer Wohnraum geht verloren
Seit Jahren ist der Berliner Wohnungsmarkt extrem angespannt. Obwohl die Politik nicht untätig ist, lässt sich diese Entwicklung bislang nicht bremsen. In Berlin sind die Konsequenzen besonders spürbar. Hier erfüllt mehr als die Hälfte der Bewohner:innen die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein und wäre damit zur Anmietung einer Sozialwohnung berechtigt. Gleichzeitig schrumpft der Sozialwohnungsbestand jährlich um mehrere tausend Wohnungen. Waren es 2015 noch rund 135.000 Sozialwohnungen, ist der Bestand mittlerweile auf knapp 84.000 gesunken. Jährlich laufen die Bindungen tausender Sozialwohnungen aus, was die 2014 wieder eingeführte soziale Wohnungsbauförderung nicht kompensieren kann, da nur ein Bruchteil an Sozialwohnungen entsteht, verglichen mit der Anzahl an Sozialbindungen, die jährlich auslaufen. Immerhin berichten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die Investitionsbank Berlin (IBB), dass sowohl 2024 als auch 2025 Fördermittel für mehr als 5.000 Sozialwohnungen bewilligt wurden.
Obwohl der Berliner Senat den Neubau als die zentrale Lösung gegen die Wohnungsmarktkrise sieht, bewegt sich dieser seit Jahren auf niedrigem Niveau: 2025 sind nur 11.027 Wohnungen fertiggestellt worden – kaum mehr als noch vor zehn Jahren (2015: 10.722 Wohnungen). Wenn gebaut wird, entstehen vielfach Eigentumswohnungen oder Wohnungen mit Einstiegsmieten von 20 Euro pro Quadratmeter und mehr. Das können sich die meisten Berliner:innen nicht leisten, so dass dieser Teil des Neubaus vor allem der Wohnraumversorgung zugezogener gut verdienender Menschen dient.
Hohe Neuvertragsmieten treiben die Mietspirale an
Gleichzeitig gehen dem Wohnungsmarkt täglich bezahlbare Wohnungen verloren, weil Vermietende die Mietpreisbremse ignorieren beziehungsweise durch Modelle wie die möblierte Kurzzeitvermietung gezielt umgehen. Die auf diese Weise überhöhten Neuvertragsmieten fließen wiederum in die Erstellung von Mietspiegeln ein, soweit die Mietverhältnisse in deren Geltungsbereich fallen. Dadurch können sie auch weitere Mieterhöhungen im Bestand begünstigen – ein Teufelskreis.
Das Ergebnis zeigt sich am Berliner Mietspiegel 2026: Zwar ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete mit 7,71 Euro pro Quadratmeter noch einigermaßen moderat, doch koppeln sich in zahlreichen Baualtersklassen die oberen Spannenwerte ab. Dazu tragen auch die hohen Neuvertragsmieten bei. Besonders bei jüngeren Wohnungen ab der Baualtersklasse 2014 liegen sie fast flächendeckend über 20 Euro pro Quadratmeter. Das eröffnet spürbare Mieterhöhungspotenziale.
Leidtragende sind die Mieter:innen mit geringeren Einkommen, die bereits jetzt teilweise 40 bis 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Aus Angst vor dem Verlust der Wohnung scheuen sie die Auseinandersetzung mit den Vermietenden. Man hält die Wohnung, auch wenn sie eigentlich zu teuer ist oder nicht mehr zur Lebenssituation passt. Der Umzug in eine andere Wohnung ist oft nicht möglich. Von 2015 bis 2025 ist die mittlere Angebotsmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags von 9,04 Euro pro Quadratmeter um fast 75 Prozent auf 15,78 Euro pro Quadratmeter gestiegen.
Deregulierung gefährdet bezahlbare Bestandsmieten
Den großen Abstand zwischen Bestands- und Angebotsmieten und das daraus resultierende rückläufige Umzugsgeschehen sieht auch die Wohnungswirtschaft. Als Ursache macht sie aber eine Überregulierung des Wohnungsmarktes aus. Anstatt zu überlegen, wie sie den zahlreichen Verstößen gegen die Mietpreisbremse und damit gesetzeswidrigen Angebotsmieten entgegenwirken kann, schlägt sie eine „Lüftung“ der Bestandsmieten vor: Durch Deregulierung sollen Vermietende günstige Bestandsmieten schneller an das Marktniveau anpassen können. Damit will die Wohnungswirtschaft wieder mehr Umzüge ermöglichen. Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit sie über die Auswirkungen für jene Menschen hinweggeht, die bei Durchsetzung eines solchen Vorschlags schlichtweg die Miete ihrer Wohnung nicht mehr zahlen könnten oder den Gürtel bei den anderen Lebenshaltungskosten enger schnallen müssten.
Auch wird ein zentraler Aspekt übersehen: Es sind nicht die Regulierungen des Wohnungsmarktes, die die Mieten steigen lassen, sondern die Akteur:innen, die sich nicht an diese Regulierungen halten und die sich nicht auch in der Verantwortung für bezahlbare Wohnungen sehen.
Würde in angespannten Wohnungsmärkten die Wohnraumversorgung unreguliert den Marktkräften überlassen, hätte das den sprunghaften Anstieg der Mieten zur Folge, weil viele Vermieter:innen ihre Renditeerwartungen befriedigen würden. Die Spaltung der Gesellschaft in Gutverdienende und Einkommensschwächere würde voranschreiten. Das könnte selbst ein womöglich wieder angekurbelter Neubau nicht ändern. Wie viel soll denn gebaut werden, um sowohl den vorhandenen Mangel als auch den weiteren täglichen Verlust bezahlbarer Wohnungen zu kompensieren?
Mieterschutz durchsetzen und sozialen Wohnraum sichern
Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass der Berliner Senat verstärkt gegen Mietpreisbremsenverstöße und Mietpreisüberhöhungen vorgehen will. Die Einrichtung der Mietpreisprüfstelle, die bessere personelle Ausstattung der Bezirksämter sowie das inzwischen beschlossene Wohnungs- und Mietenkataster zusammen mit der systematischen Prüfung von Wohnungsinseraten auf mutmaßliche Mietpreisverstöße sind ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wurden mit dem Wohnraumsicherungsgesetz die Möglichkeiten der Bezirke etwas verbessert, gegen Zweckentfremdung und Verstöße gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz vorzugehen.
Während also Vertreter:innen der Wohnungswirtschaft auf Bundesebene das bestehende System der ortsüblichen Vergleichsmiete angreifen und weitreichende Deregulierung fordern, setzt der Berliner Senat zunehmend auf die Durchsetzung vorhandener Gesetze. Es bleibt zu hoffen, dass diese Ambitionen nicht nur dem Wahlkampf geschuldet sind.
Auch ist es damit nicht getan. Es muss sich endlich das Verständnis der Wohnraumversorgung als Daseinsvorsorge etablieren. Jeder Mensch ist auf ein Zuhause angewiesen – das unterscheidet die Wohnung von fast jedem anderen Gut. Vermieter:innen, die sich einer sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnraumversorgung verpflichtet sehen, müssen unterstützt und gestärkt werden. Gleichzeitig muss die Politik private Wohnungsunternehmen verpflichten, Sozialwohnungen bereitzustellen. Entsprechende Vorschläge für die Einführung einer Sozialwohnungsquote liegen auf dem Tisch.
Rechte kennen und gemeinsam durchsetzen
Und was können Mieter:innen tun? Sie sollten Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen gründlich prüfen (lassen). Selbst kleine Korrekturen können spürbare Einsparungen bedeuten. Niemand sollte sich wegen seines Anspruchs auf Transferleistungen schämen, sondern diesen als im Sozialstaat verankertes Recht beanspruchen. Nicht zuletzt sollten sich Mieter:innen vernetzen, untereinander informieren und austauschen und ihre Ansprüche geltend machen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Der Berliner Mieterverein unterstützt gern dabei.
Auch wenn die Zeiten für Mieter:innen schwierig sind: Sie sollten ihre eigene Bedeutung nicht unterschätzen. Schließlich funktioniert das für viele Vermieter:innen einträgliche Geschäft der Wohnungsvermietung nur MIT den Mieter:innen.
September 2026 / Wibke Werner
15.09.2026




