Pressemitteilung 50/26
Mit dem Beginn der Heizperiode rückt für viele Haushalte eine der größten Ausgabenpositionen wieder in den Blick: die Heizkosten. Der Berliner Mieterverein gibt zum Beginn der Heizsaison im Oktober praktische Tipps, informiert über die Rechte von Mieter:innen und erklärt, worauf bei den erwarteten Heizkostenabrechnungen zu achten ist.
„Die Heizkosten bleiben ein zentrales Thema und das leider nicht im positiven Sinne. Infolge der geopolitischen Auseinandersetzungen können derzeit die Preisprognosen einschlägiger Institute nur als vage gelten“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
„Daher rufen wir Vermietende auf, ihre Mieter:innen transparent zu informieren über Verbrauch und Preise, besonders wenn Wohnungen per Wärmelieferung beheizt werden.“
Laut dem aktuellen Heizspiegel für Deutschland (co2online) zahlte ein durchschnittlicher Haushalt in einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus 2025 folgende Jahreskosten fürs Heizen:
Energieträger | Kosten 2025 | Veränderung ggü. Vorjahr
Erdgas | 1.180 € | +15 % |
Fernwärme | 1.245 € | +2 % |
Heizöl | 1.055 € | +3 % |
Wärmepumpe | 715 € | +5 % |
Holzpellets | 740 € | +20 % |
Für die kommende Heizperiode 2026/27 zeichnet sich insbesondere bei Gas erneut eine Verteuerung ab: Der Gaspreis lag im September 2026 zwischen 10 und 13 Cent pro Kilowattstunde. Grund ist unter anderem die angespannte geopolitische Lage. Zudem sind die deutschen Gasspeicher mit rund 50 bis 55 Prozent deutlich niedriger gefüllt als im Vorjahr. Die Bundesnetzagentur schätzt die Versorgungslage dennoch weiterhin als stabil ein, gibt aber keine vollständige Entwarnung. Auch der CO₂-Preis (2026: 55–65 Euro pro Tonne) verteuert Gas und Öl zusätzlich um rund 260 bis 310 Euro jährlich für einen durchschnittlichen Haushalt – Tendenz ab 2027 steigend, wenn der europäische Emissionshandel ETS 2 greift.
Fernwärme in Berlin: Rund 30 Prozent der Haushalte betroffen
Etwa 30 Prozent der Berliner Mietwohnungen werden mit Fernwärme beheizt, vor allem von der BEW – Berliner Energie und Wärme GmbH. Anfang 2026 hat die BEW die Preise für den Tarif „Stadtwärme Klassik“ um 1,9 Prozent angehoben – ein moderater Schritt, der unterhalb der zuletzt auf rund drei Prozent gestiegenen Inflation liegt. BEW-Geschäftsführer Christian Feuerherd hat angekündigt, die Preise sollen bis 2030 trotz milliardenschwerer Investitionen in die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und den Netzausbau (3,5 Mrd. Euro) nicht stärker steigen als die allgemeine Inflation.
Im bundesweiten Vergleich liegt Berlin damit im Rahmen: Der Durchschnittspreis für Fernwärme in Deutschland lag laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zum 1. Januar 2026 bei 15,7 Cent pro Kilowattstunde – leicht niedriger als ein Jahr zuvor. Der BMV weist jedoch erneut darauf hin, dass Fernwärme ein lokales Monopol ist: Mieter:innen sind weder Vertragspartner noch können sie Einfluss auf die Entscheidung für den Wärmelieferanten oder auf die Ausgestaltung des Wärmeliefervertrags nehmen – auch ein Wechsel des Versorgungsunternehmens ist für Mieter:innen demnach nicht möglich, anders als bei dezentralen Heizungsanlagen.
„Solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ergänzt wurden um Mieter:innenrechte können wir nur immer wieder an die Vermietenden appellieren, verantwortungsvoll zu handeln und im Austausch mit ihren Mieter:innen über die Wärmelieferung der Wohnungen zu entscheiden“, so Bartels. „In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass gerade die Preisänderungsklauseln ein Einfallstor für teils mutwillige Falschberechnungen sind.“ Die Verbindung zu den Börsenpreisen in den komplexen Formeln ist auch aus Sicht von Verbraucherschutzzentralen und Deutschem Mieterbund umstritten, zumal nach wie vor eine unabhängige Preisaufsicht und Transparenzpflichten fehlen. Hier muss die Bundesregierung nun zeitnah mit dem neuen Wärmenetzgesetz gegensteuern.
Der Berliner Mieterverein empfiehlt Fernwärme-Haushalten:
- Die jährliche Abrechnung auf den aktuell gültigen Arbeits- und Grundpreis prüfen und mit dem Vorjahresverbrauch vergleichen
- Bei Zweifeln an der Preisänderungsklausel Beratung in Anspruch nehmen
- Sich bei Neuanschluss oder Umstellung auf Fernwärme informieren, welche Regelungen für Vermietende und Mietende gelten
- Kürzungsrechte prüfen
Was Vermietende jetzt leisten müssen
Grundsätzlich gilt: Während der Heizperiode – üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. April – müssen Vermietende für ausreichend warme Wohnungen sorgen. Tagsüber (in der Regel 6 bis 23 Uhr) sind mindestens 20–22 Grad Celsius in Wohnräumen einzuhalten, nachts genügen meist 18 Grad. Bleibt die Wohnung deutlich kälter oder fällt die Heizung länger aus, können Mieter:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern.
Der Berliner Mieterverein rät:
- Temperatur und Ausfallzeiten dokumentieren (Datum, Uhrzeit, gemessene Werte)
- Den Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich melden
- Vor einer Mietminderung im Zweifel rechtliche Beratung einholen
Heizkörper startklar machen
Bevor die Heizsaison richtig beginnt, lohnt sich ein kurzer Check den eigenen vier Wänden:
- Entlüften: Gluckert es im Heizkörper, ist Luft im System – mit dem Entlüftungsschlüssel aus einem Baumarkt lässt sich das in wenigen Minuten selbst beheben.
- Thermostate prüfen: Klemmende oder falsch eingestellte Thermostatventile verbrauchen unnötig Energie.
- Freie Fläche: Möbel, Vorhänge oder Wäscheständer vor dem Heizkörper verhindern, dass sich die Wärme im Raum verteilt.
Energiesparen ohne Komfortverlust
Der Berliner Mieterverein räumt zudem mit einem verbreiteten Irrtum auf: Durchgehendes Heizen auf niedriger Stufe ist in gut gedämmten Wohnungen meist nicht günstiger als bedarfsgerechtes Heizen mit Nachtabsenkung. Empfohlen wird stattdessen:
- Stoßlüften (mehrmals täglich kurz und vollständig öffnen) statt gekippter Fenster
- Rollläden und Vorhänge nachts schließen, um Wärmeverluste zu reduzieren
- Raumtemperatur je nach Nutzung anpassen – im Schlafzimmer reichen oft 16–18 Grad
- Schon eine geringe Temperaturabsenkung senkt den temperaturabhängigen Anteil der Heizkosten spürbar.
Betriebskostenabrechnung im Blick behalten
Derzeit erreichen viele Haushalte die jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2025. Der BMV empfiehlt, die Abrechnungen sorgfältig zu prüfen – insbesondere Verbrauchswerte, Verteilerschlüssel und die Einhaltung der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist.
- Bei Zweifeln an der Richtigkeit sollten Nachzahlungen nur unter dem ausdrücklichen, schriftlichen Vorbehalt einer Rückforderung überwiesen werden.
- Wer Einsicht in Abrechnungsbelege verlangt und vom Vermieter darauf noch keine Reaktion erhalten hat, kann die entsprechenden zweifelhaften Positionen zurückbehalten.
Vermietende sind verpflichtet, den Verbrauch monatlich auszuweisen, tun sie das nicht, gelten unter bestimmten Voraussetzungen Kürzungsrechte. Mieter:innen können sich auf den Seiten des Berliner Mietervereins umfassend informieren.
Unser Infomarkt auf www.berliner-mieterverein.de :
Heizperiode und Heizpflicht: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-14-heizperiode-und-heizpflicht.htm
Verbrauchsabhänige Heizkostenabrechnung: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-74-die-verbrauchsabhaengige-heizkostenabrechnung-auf-was-der-mieter-achten-sollte-tipps-und-musterschreiben.htm
Betriebskostencheck: https://www.berliner-mieterverein.de/betriebskostencheck.htm
Heizkosten bei Mieterwechsel: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-73-heizkostenabrechnung-worauf-achten-beim-mieterwechsel-zwischenablesung-und-gradtagszahlentabelle.htm
Wärmezähler und Heizkostenverteiler: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-32-waermezaehler-und-heizkostenverteiler-erfassungsgeraete-fuer-die-verbrauchsabhaengige-heizkostenabrechnung.htm
Kürzungsrechte: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-186-die-kuerzungsrechte-bei-der-heizkostenabrechnung.htm
Handreichung für Mieter:innen zu erhöhten Betriebskosten: https://www.berliner-mieterverein.de/aktuelles/newsletter/betriebskostenabrechnung-zu-hoch-was-koennen-mieterinnen-tun.htm
Anpassung der Vorauszahlung: https://www.berliner-mieterverein.de/aktuelle-mietrechts-tipps/anpassung-der-vorauszahlungen-fuer-heizkosten.htm
Berlin, den 02. Oktober 2026
02.10.2026




