Pressemitteilung Nr. 33/26
Anlässlich der abschließenden Beratung im Bundestag warnt der Berliner Mieterverein eindringlich vor den Folgen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Union und SPD halten trotz massiver Kritik von Mieter:innen- und Klimaschutzverbänden, Wissenschaft und sogar dem Bundesrat am Heizen mit fossilem Öl und Gas fest.
„Mit diesem Gesetz verschärft die Bundesregierung sehenden Auges die Mieten- und die Klimakrise, treibt die Heizkosten in die Höhe und entlässt Vermieter:innen und Eigentümer:innen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für einen klimagerechten Gebäudebestand“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). „Während die Klimakrise eskaliert und die nächste Hitzewelle bereits absehbar ist, verweigert die Bundesregierung den raschen Ausstieg aus fossilen Heizungen. Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestags, diesem unverantwortlichen Gesetz nicht zuzustimmen.“
Das GModG erlaubt beim Heizungstausch wieder den Einbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen. Als Feigenblatt dient die sogenannte Bio-Treppe: Neue fossile Heizungen sollen ab 2029 einen wachsenden Anteil „klimaneutraler“ Brennstoffe wie beispielweise Biomethan nutzen. Tatsächlich sind diese Brennstoffe häufig weder klimaneutral noch in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar – Fachleute rechnen mit einer Verteilungskonkurrenz um knappes grünes Gas, deren Kosten am Ende bei den Mieter:innen landen.
Wie teuer das neue Gesetz wird, zeigen aktuelle Studien von Fraunhofer- und Öko-Institut (Stand März 2026): Mietende einer typischen Wohnung zahlen bei einem Gaskessel statt einer Wärmepumpe zwischen 2027 und 2045 rund 18.580 Euro mehr – mit einer monatlichen Mehrbelastung von 55 Euro (2035) bis 272 Euro (2045). Eigentümer:innen eines Einfamilienhauses zahlen sogar 23.746 Euro mehr, mit einer Mehrbelastung von 73 Euro (2035) bis 326 Euro (2045) im Monat.
Besonders misslich aus Sichter der Mieter:innen: Die Entscheidung, ob und welche Heizung eingebaut wird, liegt allein bei den Vermieter:innen, das heißt, ihre Mieter:innen haben keinerlei Mietspracherecht, müssen aber die Kosten tragen. Zudem ist zu erwarten, dass der Nachweis über die Einhaltung der Bio-Treppe und die neu geregelte Kostenaufteilung der nicht-fossilen Brennstoffkosten, der CO2-Kosten und der Netzentgelte die bereits heute komplexen Heizkostenabrechnung weiter verkomplizieren wird.
BMV-Geschäftsführer Bartels: „Schon heute ist es für Mieter:innen kaum möglich, ihre komplexe Heizkostenabrechnung nachzuvollziehen und auf Fehler zu prüfen.“
Das GModG schwächt nicht nur den Klimaschutz im Einzelgebäude, sondern auch die kommunale Wärmeplanung insgesamt. Das zeigt der Berliner Wärmeplan 2026 exemplarisch:
Berlin hat sich verpflichtet, den CO₂-Ausstoß im Wärmesektor bis 2030 auf 4,03 Millionen Tonnen zu senken – das interne Zwischenziel für 2025 wurde bereits verfehlt. Ein zentraler Baustein der Berliner Wärmewende sind neue Wärmenetze. Ihre Wirtschaftlichkeit hängt aber entscheidend davon ab, dass die Nachfrage nach fossiler Wärme sinkt.
„Das GModG bewirkt doch das Gegenteil: Weil ein relevanter Teil der Nachfrage weiterhin bei Öl und Gas bleibt, verschlechtert es die Wirtschaftlichkeit gerade der Wärmenetze, auf die Berlin für seine Klimaziele angewiesen ist“, so BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. „Allein die Ankündigung des neue GMOdG hat die Entscheidung vieler Vermieter:innen für einen Anschluss an das Fernwärmenetzt verzögert. Vermieter:innen schieben ihre Entscheidungen über eine klimagerechte Heizungsart auf den Sankt Nimmerleinstag – damit werden Klimaschutzziele nicht erreicht.“
Der Bundesrat hat bereits am 12. Juni 2026 eine Länderöffnungsklausel gefordert, die es Bundesländern erlauben würde, strengere Anforderungen an die Wärmeversorgung von Gebäuden zu stellen. Der Berliner Mieterverein unterstützt diese Forderung ausdrücklich – und erwartet, dass sich der Berliner Senat auf Bundesebene aktiv dafür einsetzt.
Der Berliner Mieterverein fordert:
- dem Gebäudemodernisierungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen;
- die Länderöffnungsklausel im Sinne der Bundesratsstellungnahme zu verankern, damit Länder wie Berlin eigene, wirksamere Standards setzen können;
- Vermietende, die sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, sollen die CO₂-Kosten vollständig selbst tragen, statt sie teilweise auf Mieter:innen abzuwälzen;
- Nachweis-, Abrechnungs- und Dokumentationspflichten sind spürbar zu vereinfachen, statt neue Bürokratie aufzubauen, die vor allem Mieter:innen und Kleinvermietende überfordert.
Berlin, den 10. Juli 2026
10.07.2026




