Pressemitteilung Nr. 32/26
„Wir werten den Beschluss als überfälligen, aber wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt, den wir im Schulterschluss mit zahlreichen Bündnispartnern seit Jahren gefordert haben!“ freut sich Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). „Bislang waren Mieter:innen auf sich allein gestellt, Verstöße gegen die Mietpreisbremse und gegen die Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu verfolgen. Mit dem Kataster werden die Daten erstmals systematisch bei den Behörden vorliegen. Das ist ein echter Fortschritt.“
Mit dem heutigen Beschluss ist Berlin das erste Bundesland, das ein Kataster einführt. Künftig müssen Vermieter:innen die Eckdaten aller knapp 1,8 Millionen Berliner Mietwohnungen – darunter Wohnfläche, Adresse, Nettokaltmiete und weitere mietrelevante Angaben – digital an die Senatsverwaltung melden. Vermieter:innen haben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwölf Monate Zeit, diese Daten einzutragen. Änderungen bei der Miethöhe müssen sie binnen eines Monats aktualisieren. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatten Stimmen aus der Immobilienbranche eingeräumt, dass etliche Vermieter:innen ihre Mieten vor der verpflichtenden Eintragung ins Kataster vorsorglich wohl absenken würden. „Wir hoffen auf einen solchen Effekt, verlassen können wir uns darauf nicht. Die Zahlen in unserer Rechtsberatung zeigen, dass es sich längst nicht mehr um wenige schwarze Schafen unter den Vermieter:innen handelt“, so Bartels.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins bleiben aber noch einige Fragen offen:
- Der Vollzug ist mehrstufig und aufwendig: Bei Auffälligkeiten soll die Senatsverwaltung Vermieter:innen zunächst nur auf mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse hinweisen. Erst bei Überhöhungen ab 20 Prozent kann der zuständige Bezirk ordnungsrechtlich tätig werden, ab 50 Prozent ist die Staatsanwaltschaft gefragt. Gerade die Bezirke sind schon heute – etwa bei der Zweckentfremdung von Wohnraum – personell nicht ausreichend ausgestattet, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
- Der Nachweis eines Verstoßes bleibt schwierig: Eine Ahndung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz setzt weiterhin voraus, dass eine individuelle Zwangslage der Mieter:innen nachgewiesen wird. Das Kataster liefert wichtige Hinweise auf den Straftatbestand, ersetzt aber nicht die aufwendige Einzelfallprüfung, dass Mieter:innen im angespannten Wohnungsmarkt gezwungen waren, das Mietverhältnis einzugehen.
- Die Sicherung der Datenqualität ist ungeklärt: Wie die von Vermieter:innen gemeldeten Angaben auf Richtigkeit hin überprüft werden, ist bislang nicht abschließend geregelt. Zwar kann der Senat zusätzliche Belege anfordern. Wie ein systematisches Prüfverfahren ausgestaltet und personell unterlegt wird, soll eine entsprechende Rechtsverordnung regeln.
- Eine bisherige Personalaufstockung reicht möglicherweise nicht aus: Der Senat hat bereits erste Schritte unternommen – zwölf zusätzliche Nachwuchskräfte wurden den bezirklichen Fachbereichen Wohnen zugeordnet, und im Doppelhaushalt 2026/27 sind Mittel für 19 weitere Stellen zur Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen sowie ein Ausbau der landesweiten Mietpreisprüfstelle vorgesehen. Diese Maßnahmen sind jedoch Teil des allgemeinen Wohnraumsicherungsgesetz-Pakets und nicht erkennbar auf den zusätzlichen Aufwand durch das Mietenkataster selbst zugeschnitten. Wie viel Personal allein für Aufbau und Betrieb des Katasters – etwa für Dateneingabe-Kontrolle und Plausibilitätsprüfungen – benötigt wird, hat der Senat bislang nicht beziffert.
- Welche Behörden haben Zugriff: Fraglich ist, ob die Mietpreisprüfstelle des Senats auf die Daten zugreifen kann.
„Ein Register ist nur so gut wie seine Durchsetzung. Damit aus dem Mietenkataster ein echter Schutz vor überhöhten Mieten wird, müssen die Bezirke personell besser ausgestattet und die Hürden im bei Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz abgebaut werden – letzteres kann aber nur der Bundesgesetzgeber“, gibt Geschäftsführer Bartels zu bedenken.
Wohnraumsicherungsgesetz
Da Vermieter:innen ein Jahr Zeit für die Ersteintragung haben, wird sich die tatsächliche Wirkung des Gesetzes erst nach Ablauf dieser Frist zeigen. Der Berliner Mieterverein wird die Umsetzung kritisch begleiten und fordert den Senat auf, frühzeitig ausreichend Personal und ein transparentes Prüfverfahren für die Katasterdaten bereitzustellen.
Berlin, den 02. Juli 2026
02.07.2026




