Das wohnungspolitische Programm der AfD verspricht Entlastung für „die Berliner“, setzt aber überwiegend auf Deregulierung, Eigentumsförderung und Marktmechanismen. Zentrale Schutzinstrumente für Mieter:innen würden geschwächt und abgeschafft.
Der Berliner Mieterverein setzt sich regelmäßig mit den wohnungspolitischen Vorschlägen aller Parteien auseinander. Dass wir uns neben den Wahlprüfsteinen zur Abgeordnetenhauswahl im September 2026 an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich mit der AfD befassen, hat einen besonderen Grund: Die Partei verknüpft wohnungspolitische Fragen ausdrücklich mit ihrer migrations- und gesellschaftspolitischen Programmatik.
Grundlage der folgenden Analyse ist das von der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus veröffentlichte Konzeptpapier „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung 2020–2050“ sowie die Anfang Juni vorgestellte Kampagne „Wohnungen sind keine Asylheime! Deine Stadt. dein Zuhause. Du zuerst“, mit der die AfD in den Wahlkampf geht. Wohnraum erscheint darin nicht allein als soziale oder wirtschaftliche Frage, sondern als Verteilungsfrage zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Vorschläge wie ein Vorrang für „Einheimische“ oder ein Punktesystem bei der Vergabe kommunaler Wohnungen zeigen exemplarisch, wie eng wohnungs- und gesellschaftsideologische Vorstellungen miteinander verbunden werden. Damit verschiebt sich die Debatte weg von der Frage, wie ausreichend bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen werden kann, hin zu der Frage, wer Zugang zu den knappen Beständen erhalten soll.
Ein Vergleich mit den Wahlprüfsteinen des Berliner Mietervereins zeigt allerdings, dass die Berliner AfD ihre Positionen im Wahlkampf teilweise moderater formuliert. Insbesondere migrations- und gesellschaftspolitisch aufgeladene Elemente des Konzepts treten in den Antworten unserer Fragen in den Hintergrund, während einzelne Positionen – etwa zum kommunalen Vorkaufsrecht oder zu Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen – abgeschwächt oder pragmatischer dargestellt werden. Dass Berlin eine Mieter:innenstadt ist, kann auch die AfD nicht ignorieren. Fast 84 Prozent der Haushalte wohnen zur Miete – auch vor diesem Hintergrund sind die Privatisierungsideen der Partei als „Tropfen auf dem heißen Stein“ und als realitätsfern zu bewerten.
Wichtig ist aber auch, die AfD über die Wohnungspolitik hinaus zu betrachten: Der Begriff der Remigration zieht sich als roter Faden durch die Berliner Programmatik. Punkten will sie bei den Wähler:innen mit einem Politikansatz, der gesellschaftliche Probleme primär durch Überwachung, Sanktionen, Abschreckung und Ausgrenzung lösen will.
Das Punktesystem: Wohnen als Belohnung, nicht als Grundrecht
Wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl hat die Berliner AfD ihr Wahlprogramm beschlossen – und damit eines ihrer umstrittensten Vorhaben offiziell gemacht: ein Punktesystem für die Vergabe kommunaler Wohnungen. Das Konzept sieht Pluspunkte für Menschen mit langer Berliner Wohndauer und Beschäftigte in sogenannten Schlüsselberufen vor. Gleichzeitig sollen „Ausreisepflichtige, Geduldete und Personen mit einer Aufenthaltsgestattung“ von der Bewerbung um Wohnungen landeseigener Wohnungsunternehmen ausgeschlossen werden. AfD-Programmkoordinator Martin Trefzer formulierte es so: Wer in Berlin geboren ist oder länger hier lebt, soll vorrangigen Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum bekommen – und ausdrücklich nicht „Immigranten aus aller Welt“.
Auf den ersten Blick klingt der Vorschlag wie eine bevorzugte Berücksichtigung langjähriger Berliner:innen in Schlüsselberufen. Tatsächlich verschiebt er jedoch den Fokus der Debatte. Die zentrale Frage lautet nicht mehr, wie mehr bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen werden kann, sondern wer aufgrund von Langjährigkeit und Leistung Zugang zu dem knappen Bestand erhalten soll.
Das eigentliche Problem der Berliner Wohnungskrise – hohe Mieten und der Mangel an bezahlbaren (!) Wohnungen – löst ein solches Punktesystem nicht. Es verteilt einen viel zu kleinen Bestand an bezahlbaren Wohnungen nach umstrittenen Kriterien, statt das Angebot zu vergrößern. Solange Sozialwohnungen schneller aus der Bindung fallen als neue entstehen und die landeseigenen Wohnungsunternehmen nur rund 60 Prozent ihrer Wohnungen an WBS-berechtigte Haushalte vergeben, bleibt die Wohnungsnot für viele Haushalte bestehen.
Was es braucht, sind vor allem ein deutlicher Ausbau dieses Segments sowie höhere Vermietungsquoten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf mindestens 75 Prozent, gerade um Haushalte mit kleinen und durchschnittlichen Einkommen mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können.
Hinzu kommt, dass das System viele Menschen benachteiligt, die es eigentlich schützen soll. Rentner:innen ohne systemrelevante Berufsbiografie würden möglicherweise schlechter gestellt, obwohl ihre Wohnungsnot nicht geringer ist. Azubis und Studierende stehen hinten an. Wer durch Schicksalsschläge – Trennung, Jobverlust, Krankheit – plötzlich auf eine günstige Wohnung angewiesen ist, fällt durch alle Raster.
Auch wirtschaftlich wirft der Vorschlag Fragen auf. Berlin ist auf Zuwanderung angewiesen. Tausende Menschen aus anderen EU-Staaten sowie Menschen mit Migrationsgeschichte arbeiten auf Berliner Baustellen, in Pflegeeinrichtungen, Handwerksbetrieben, Hotels oder im Einzelhandel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK Berlin) warnt seit Jahren vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Bereits heute bleiben tausende Ausbildungsplätze im Handwerk, in der IT-Branche, im Hotel- und Gastgewerbe sowie in der Pflege unbesetzt. Ein System, das den Zugang zu kommunalen Wohnungen an Wohndauer und Herkunft knüpft, könnte diese Entwicklung weiter verschärfen.
Zwar will das AfD-Modell Menschen in sogenannten systemrelevanten Berufen privilegieren, lässt aber bewusst offen, wer überhaupt als „systemrelevant“ gelten soll. Schon während der Corona-Pandemie war diese Frage Gegenstand intensiver Debatten. Konflikte um die Abgrenzung wären daher vorprogrammiert. Die praktische Umsetzung eines solchen Systems würde umfangreiche Kriterien, Nachweise und Verwaltungsverfahren erfordern – und damit genau jenen bürokratischen Verwaltungsapparat vergrößern, den die AfD an anderer Stelle scharf kritisiert. Zudem bestehen erhebliche rechtliche Zweifel, ob die Vergabe öffentlicher Wohnungen anhand solcher Kriterien mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar wäre. Ob landeseigene Wohnungsbaugesellschaften oder auch private Vermieter:innen ein solches System rechtssicher anwenden könnten, erscheint fraglich. Das bislang angewendete Vergabesystem bei den LWU nach Einkommen und Wohnungsnotfällen berücksichtigt alle Berliner:innen gerecht.
Vom Sozialen zum Markt: Weg von Sozialwohnungen, hin zum Mietzuschuss
Ein weiterer programmatischer Kernpunkt der AfD ist der Wechsel von der sogenannten Objekt- zur Subjektförderung. Statt Sozialwohnungen zu bauen oder zu fördern, soll staatliche Unterstützung nur noch an bedürftige Haushalte fließen – in Form von Mietzuschüssen, mit denen diese auf dem freien Markt eine Wohnung finden sollen. Die Partei begründet dies damit, dass der Sozialwohnungsbau zu langsam, zu teuer und zu bürokratisch sei. Daher soll dieser auch gänzlich abgeschafft werden – das fordert die Bundespartei der AfD.
Tatsächlich leidet der soziale Wohnungsbau in Berlin vor allem unter einem Mangel an Investitionen und Neubau. Zwischen 2014 und 2023 wurden lediglich rund 16.000 geförderte Wohnungen fertiggestellt. Im selben Zeitraum fielen jedoch etwa 80.000 Sozialwohnungen aus der Sozialbindung. Zwischen 50 und 60 Prozent der Berliner Haushalte – also rund eine Million – verfügen über ein Nettoeinkommen, das grundsätzlich zum Bezug einer geförderten, mietpreisgebundenen Wohnung berechtigen würde.
Ein reiner Ausbau der Subjektförderung löst dieses Problem also nicht. Wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, führen Mietzuschüsse und Wohngeld vor allem zu höheren Mieten auf einem angespannten Markt, ohne aber das bezahlbare Wohnungsangebot zu vergrößern. Die Gefahr ist real, dass die öffentlichen Mittel in steigenden Mieten aufgehen. Vermieter:innen wissen, dass der Staat zahlt, und passen ihre Preise entsprechend an. Die Objektförderung in Form von Baudarlehen und -zuschüssen schafft hingegen gebundenen Wohnraum und erhöht damit den Bestand an bezahlbaren Wohnungen.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins liegt darin der entscheidende Unterschied: Subjektförderung ist eine konsumtive Ausgabe, die keinen zusätzlichen Wohnraum schafft und dauerhaft öffentliche Mittel bindet, die als Gewinne der Wohnungswirtschaft verbucht werden. Vermieter:innen profitieren zulasten der Mieter:innen, die ihre Bedürftigkeit offenlegen und die entsprechenden Anträge stellen müssen. Die Objektförderung hingegen schafft einen langfristigen gesellschaftlichen Wert. Sie sichert preisgebundene Wohnungen über viele Jahre und reduziert die Abhängigkeit von stetig steigenden Wohngeld- und Transferleistungen.
Das Versprechen „Mehr bauen“ – und was es verschweigt
Mietpreisbremse? Mietendeckel? Beides lehnt die AfD kategorisch ab. Solche Regulierungen würden Investitionen verhindern, den Wohnungsneubau bremsen, Eigentümer:innen schädigen und – das Standardargument – Schwarzmärkte fördern. Als Beispiele führt die Partei Stockholm und Wien an. Dass ausgerechnet Wien seit Jahrzehnten als internationales Vorbild für gemeinnützigen und kommunalen Wohnungsbau gilt, bleibt im AfD-Konzept unerwähnt.
Der BMV verweist darauf, dass die einfache Gleichung „Bauen = günstigere Mieten“ empirisch nicht hält. Ohne Bodenpreisregulierung, ohne gemeinwohlorientierte Bauträger:innen, ohne gezielte Objektförderung und verbindliche Sozialwohnungsquoten entstehen vor allem Wohnungen in den teureren Marktsegmenten. Historische Daten zeigen sogar: In der Phase der stärksten Mietpreisregulierung und Objektförderung durch den Staat nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland die meisten Wohnungen fertiggestellt – erst mit dem Abbau der Regulierung sank die Neubauaktivität. Was gebraucht wird, ist die Kombination: Regulierung und bezahlbaren Neubau plus verpflichtende Sozialwohnungsquoten für alle Akteure, die am Wohnungsmarkt verdienen.
Privatisierung des Landesbesitzes: Berlins Tafelsilber zu Marktpreisen
Die Förderung von Wohneigentum gehört zu den zentralen Leitideen des AfD-Konzepts. Um die Eigentumsquote in Berlin deutlich zu erhöhen, schlägt die Partei vor, landeseigene Wohnungen an Mieter:innen zu verkaufen – ein revolvierendes System: bauen, zehn Jahre vermieten, dann verkaufen, Erlöse in den Neubau stecken.
Dieses Modell würde jedoch den öffentlichen Wohnungsbestand dauerhaft verkleinern. Berlin verfügt heute über rund 400.000 landeseigene Wohnungen. Gerade in Zeiten steigender Mieten bilden sie einen wichtigen Bestand an vergleichsweise bezahlbarem Wohnraum und ermöglichen dem Land überhaupt erst, wohnungspolitisch zu steuern.
Das AfD-Konzept sieht vor, fehlendes Eigenkapital durch Bürgschaften der Investitionsbank Berlin (IBB) zu ersetzen. Das klingt niedrigschwellig, bedeutet in der Praxis aber: Das Land Berlin bürgt für private Immobilienkredite in erheblichem Umfang. Wie dies bei einem Haushalt, der bereits unter massivem Konsolidierungsdruck steht, zu stemmen wäre, bleibt im AfD-Konzept offen. An dieser Stelle gehen wir nicht näher darauf ein, was es bedeuten würde, wenn Berlin in krisenhaften Finanzlagen für tausende Bürger:innen als Bürge haften müsste.
Der BMV verweist zudem auf die Erfahrungen früherer Privatisierungsrunden: Viele ehemals öffentliche Wohnungsbestände wurden in den vergangenen Jahrzehnten verkauft und fehlen heute dem kommunalen Wohnungsmarkt. Aus Sicht des BMV würde die vorgeschlagene Strategie deshalb erneut einen Weg beschreiten, dessen Folgen die Berliner Wohnungspolitik bis heute beschäftigen.
Eigentumsförderung: Motor der Verdrängung
Die AfD will die Wohneigentumsquote in Berlin von heute 16 auf 50 Prozent bis 2050 erhöhen. Dafür soll die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer:innen abgeschafft, Eigenkapitalbürgschaften über die IBB gewährt und Kreditbedingungen erleichtert werden.
Grundsätzlich ist Eigentumsförderung kein wohnungspolitisch schlechtes Ziel. Für viele Menschen bedeutet Eigentum finanzielle Sicherheit und Schutz vor steigenden Wohnkosten im Alter. Die Frage ist jedoch, ob dieser Ansatz geeignet ist, die akute Wohnungskrise zu lösen. Und für wie viele Menschen das überhaupt infrage käme. Fast 60 Prozent der Berliner Haushalte fallen unter die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins. Für einen Großteil der Stadtbevölkerung ist der Kauf einer Wohnung selbst bei Steuererleichterungen und besseren Kreditbedingungen sowie staatlichen Bürgschaften kaum erreichbar.
Hinzu kommt, dass schon jetzt mehr als 300.000 Bestandswohnungen in Berlin in Eigentum umgewandelt sind. Sie werden nur zu einem vergleichsweise kleinen Teil selbst bewohnt. Ein erheblicher Teil wird weiterhin vermietet. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhöht den Druck auf Mieter:innen, weil Eigenbedarfskündigungen möglich werden und die betroffenen Wohnungen schrittweise dem klassischen Mietwohnungsmarkt entzogen werden können. Damit wird Mieter:innenschutz stark ausgehöhlt, Existenzangst und Unsicherheit nehmen zu.
Milieuschutz: Schutz für die Kieze – den die AfD abschaffen will
Der Milieuschutz nach Paragraf 172 Baugesetzbuch gehört zu den wenigen wohnungspolitischen Instrumenten, mit denen Bezirke Verdrängungsprozesse in besonders angespannten Wohngebieten begrenzen können. Er schränkt Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ein, begrenzt Luxus-Modernisierungen und soll dazu beitragen, die soziale Zusammensetzung gewachsener Nachbarschaften zu erhalten.
Wer also wirklich für die alteingesessenen Berliner:innen eintreten will – für die Familien, die seit Jahrzehnten in den Kiezen wohnen –, müsste den Milieuschutz stärken und ausweiten. Die AfD bewertet dieses Instrument grundlegend anders: Sie lehnt das Umwandlungsverbot ab, bezeichnet den Milieuschutz als „missbräuchlichen Eingriff in das Eigentumsrecht“ und will Modernisierungsbeschränkungen kippen. Im Wortlaut heißt es im Programm, dass Renovierungen eingeschränkt werden – ein Beispiel für die Umdeutung von Begriffen, denn selbstverständlich sind Renovierungsmaßnahmen wie Malerarbeiten, Reparaturen und Instandsetzungen möglich.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins würde dies die Möglichkeiten der Bezirke erheblich einschränken, gegen Verdrängung vorzugehen. Private Anleger:innen und Investor:innen könnten in Milieuschutzgebieten ungehindert Bestände umwandeln und aufwertende Modernisierungen mit entsprechend hohen Mietsteigerungen vornehmen.
Auch andere Schutzinstrumente lehnt die AfD ab. Dazu gehören das Wohnraumaufsichtsgesetz, das Kommunen Eingriffsmöglichkeiten bei dauerhaft verwahrlosten oder zweckwidrig genutzten Wohnungen gibt, sowie das Zweckentfremdungsverbot. Dieses soll sicherstellen, dass Wohnraum tatsächlich zum Wohnen genutzt wird und nicht leer steht, ohne Genehmigung abgerissen oder als Ferienwohnung vermarktet wird. Beide Regelungen dienen dem Erhalt des ohnehin knappen bezahlbaren Wohnraums und verpflichten Vermieter:innen dazu, ihre Wohnungen dem Wohnungsmarkt als reguläre Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Die AfD betrachtet beide Regelungen vor allem als Eingriffe in Eigentumsrechte, was rechtlich haltlos ist. Wie die Partei das Problem von Leerstand, Verwahrlosung und Abriss intakter Gebäude in den Griff bekommen will, bleibt offen.
„Für Berliner bauen“ – und wen meint die AfD damit?
Im Kapitel zur Baupolitik wird die ideologische Grundlage des Programms offen sichtbar. Die AfD fordert ein „Sonderbaurecht für die einheimische Berliner Bevölkerung“ und spricht sich dafür aus, das beschleunigte Baurecht für Geflüchtetenunterkünfte auszusetzen. Die Wohnungsfrage wird hier explizit mit Migrationspolitik verknüpft. Geflüchtete haben ohnehin kaum Zugang zu regulären Wohnungen. Viele leben über Jahre in Sammelunterkünften oder sind auf den Geschützten Wohnungsmarkt (GWM) angewiesen, der nach wie vor viel zu klein dimensioniert ist und zu wenig Schutz bietet. Am Ende kommen die heute für Geflüchtete errichteten Wohnungen künftig der gesamten Stadtgesellschaft zugute.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins löst die Gegenüberstellung von „Einheimischen“ und Zugewanderten deshalb keines der strukturellen Probleme des Berliner Wohnungsmarktes. Sie beantwortet vor allem die Frage, wer die knappen Bestandswohnungen erhalten soll – nicht jedoch, wie ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen werden kann.
Fazit
Das wohnungspolitische Programm der AfD ist kein Programm gegen die Wohnungskrise oder zur Stärkung des Mietwohnungsmarktes. Es ist ein Programm zur Deregulierung des Immobilienmarkts zugunsten von Eigentümer:innen und Vermieter:innen. Viele Instrumente, die Mieter:innen vor Verdrängung, überhöhten Mieten oder spekulativen Geschäftsmodellen schützen sollen, lehnt die Partei ab oder möchte sie deutlich einschränken.
Besonders deutlich wird dies beim Milieuschutz, bei der Mietpreisregulierung, beim Schutz kommunaler Wohnungsbestände und beim sozialen Wohnungsbau. Statt auf den Ausbau dauerhaft bezahlbarer Wohnungen setzt die AfD auf Eigentumsbildung und individuelle Förderung. Für viele Berliner Haushalte, die auf bezahlbare Mietwohnungen angewiesen sind, bietet das Programm jedoch keine Antworten.
Das Punktesystem bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum ist dabei nicht mehr als ein politisches Ablenkungsmanöver: Eine solche Verschiebung der Debatte spielt Bevölkerungsgruppen gegeneinander aus, baut neue Konkurrenzen und spaltet. Die Wohnungsfrage klärt es nicht.
Berlin braucht einen anderen Weg: eine umfassende Objektförderung, eine Erhöhung der Vermietungsquoten für WBS-Berechtigte bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, konsequenten Milieuschutz und eine Wohnungspolitik, die ermöglicht, dass Berlin eine bunte und kreative Stadt für alle bleibt!
fs / Juni 2026
Berlin-Wahl 2026: Was die Parteien planenSteigende Mieten, Wohnungsnot und Wärmewende prägen die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026. Die Antworten der Parteien als Wahlprüfsteine des Berliner Mietervereins zeigen deutliche Unterschiede: Während einige Parteien auf stärkeren Mieter:innenschutz, ein Wohnungs- und Mietenkataster sowie den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus setzen, stehen bei anderen Neubau, weniger Regulierung und die Förderung von Wohneigentum im Vordergrund. |
17.06.2026




