Pressemitteilung Nr. 22/26
„Was schon länger angekündigt wurde, scheint leider ein Rohrkrepierer zu werden“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins e.V. (BMV).
Die Rede ist vom Mieterschutz, der die Folgen des aufgeweichten sogenannten Heizungsgesetzes abfangen soll. Nach der heute bekannt gewordenen Ankündigung der Bundesregierung sollen sich Vermieter:innen und Mieter:innen die CO2-Kosten der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile ab Januar 2028 teilen, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird.
Der BMV fordert, dass Vermietende, die eine derart riskante Investitionsentscheidung für fossil betriebene Heizungen treffen und eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggas-Heizung einbauen, die Kosten der CO2-Bepreisung vollumfänglich tragen müssen. „Es ist schon nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung das bisherige Verbot kippen will, ab Mitte 2028 den Einbau von Heizungen zuzulassen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden“, so der BMV-Geschäftsführer. „Wenn das nun doch zugelassen wird, wäre nur die vollständige Umlage der CO2-Bepreisung auf Vermieter:innen ein letztes Warnsignal, um viele verunsicherte Vermietende davon abzuhalten, weiterhin auf fossile Energieträger zu setzen.“
„In Zeiten weltpolitischer Umbrüche auch bei der Energieversorgung hätte die Bundesregierung die kluge Regelung des Gebäudeenergiegesetzes beibehalten sollen. Die Zeiten des Heizens mit Öl und Gas müssen so schnell wie möglich beendet werden; sogenanntes grünes Gas wird wegen Knappheit und der Verteilungskonkurrenz exorbitant teuer“, kritisiert Sebastian Bartels. „Den Preis werde letztlich die Mieter:innen zahlen“.
Der BMV fordert daher, zumindest den Schutz der Mieter:innen vor einer Heizkostenexplosion zu verbessern und sie nicht noch zusätzlich mit CO2-Kosten zu belasten.
Berlin, 30. April 2026
30.04.2026




