Pressemitteilung Nr. 20/26
Anlässlich der heute vom Kabinett beschlossenen Mietrechtsreform II kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV): „Wir begrüßen den Reformwillen der Bundesregierung – die Probleme sind offenkundig bekannt. Die Justizministerin geht mit dem Reformpaket wichtige Schritte, die jedoch teilweise noch zu kurz greifen.“ Die Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen richtig und wichtig. Allerdings sollte diese Möglichkeit – ebenso wie bei außerordentlichen Kündigungen – mehr als einmal greifen können.
Positiv ist auch, dass Vermietende künftig den Möblierungszuschlag unaufgefordert ausweisen müssen, und zwar schon bei der Anmietung. Nur so können Mieter:innen die Zulässigkeit der Miete bei möblierten Wohnungen überhaupt erst nachvollziehen und prüfen.
Nicht nachvollziehbar ist die Anhebung des Möblierungszuschlags bei voll ausgestatteten Wohnungen auf 10 % der Nettokaltmiete – im Referentenentwurf waren es noch 5 %. Der Zuschlag ist nicht an den tatsächlichen Wert der Möbel gekoppelt, sondern an die Höhe der Grundmiete. Das kann zu absurden Ergebnissen führen: Altes Mobiliar in einer teuren Wohnung rechtfertigt einen höheren Zuschlag als in einer günstigen Wohnung. Das ist weder sachgerecht noch mieterfreundlich.
Bei den Kurzzeitvermietungen wurde der Regelungsbedarf zwar erkannt, die Lösung greift aber zu kurz. Die gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten wird das Problem nicht lösen – Vermietende werden diesen Rahmen schlicht ausschöpfen. Zwar muss auch ein Sonderbedarf des Mieters gegeben sein. Doch dürfte weiterhin in vielen Fällen den Sonderbedarf der Mieter:innen an der Kurzzeitvermietung einfach behauptet werden, ohne dass dieser tatsächlich vorliegt. Dabei haben Untersuchungen ergeben, dass ein Großteil der Mieter:innen eigentlich unbefristete Mietverhältnisse suchen und nur aus Mangel an Alternativen auf die Kurzzeitvermietung eingehen. Besser wäre gewesen, Kurzzeitvermietungen dem Anwendungsbereich der Mietpreisbremse zu unterwerfen und so den wirtschaftlichen Anreiz für dieses Vermietungsmodell zu beseitigen. Immerhin wird nun der Abschluss von Kettenmietverträgen erschwert, was zu begrüßen ist. Auch die Kappung von Indexmieterhöhungen ist im Grundsatz zu begrüßen – die Umsetzung überzeugt jedoch nicht. Es bleiben weiterhin Indexmieterhöhungen von mindestens 3 Prozent möglich, bei überdurchschnittlicher Verbraucherpreisentwicklung sogar mehr. Das ist für viele Berliner Haushalte schlicht zu viel. Ein klares Signal wäre es gewesen, Indexmieten in der Wohnraumvermietungen gänzlich auszuschließen.
Berlin, 29. April 2026
30.04.2026




