„Wer den Klimaschutz im Gebäudesektor aufgibt, lässt Mieter:innen doppelt zahlen: heute mit steigenden Heizkosten und morgen mit den Folgen der Klimakrise.“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Mit den vorgelegten Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verabschiedet sich die Bundesregierung faktisch vom wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor und missachtet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026, das einen wirksamen, generationengerechten Klimaschutz eingefordert hat. „Das ist rechtlich riskant und klimapolitisch verantwortungslos.“
Vor allem die zentrale 65-Prozent-Regel des Einsatzes erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen in Bestandsgebäuden soll abgeschafft werden. „Damit beerdigen CDU und SPD gemeinsam die längst überfällige Wärmewende.“, so Bartels. Die Folgen dieser Entscheidung sind weitreichend: Sie treffen vor allem Mieter:innen, die weiterhin steigenden Heizkosten fossiler Brennstoffe ausgeliefert sind und keinen Einfluss auf die Wahl der Heizsysteme haben. Das GMG soll Eigentümer:innen erlauben weiterhin auch auf neue Öl- und Gasheizungen in ihren Gebäuden zu setzen.
Die wenigen Möglichkeiten, sich gegen überzogene Wärmepreise zu wehren, werden Gebäudeeigentümer:innen und Mieter:innen genommen. So soll das jährliche Leistungsanpassungsrecht geändert werden, das bislang Eigentümer:innen die Möglichkeit gab, gegenüber Wärmelieferanten die Korrektur überhöhter Anschlusswerte zu verlangen. Auch das gesetzliche Gebot, dass bei der Umstellung einer Heizungsanlage auf gewerbliche Wärmelieferung durch einen Dritten keine höheren Kosten als die bisherigen Betriebskosten anfallen dürfen, soll abgeschafft werden und bedeutet damit das Ende der Kostenneutralität. „Die Zielrichtung der Eckpunkte ist klar“, fasst Bartels zusammen, „Gebäudeeigentümer:innen sollen maximale Flexibilität erhalten und vollständig aus der Pflicht für eine Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich entlassen werden, während die Mieter:innen über die voraussehbar steigenden Heizkosten wieder einmal die Zeche zahlen“.
Trotz des hohen Anteils an Fernwärme versorgten Gebäuden, für die es einen Transformationsfahrplan hin zu erneuerbaren Energien gibt, würde in Berlin die von der Union/SPD-Koalition im Bund geplante Verschlechterung des Gebäudeenergiegesetzes massive Folgen haben. Denn die Transformation der Fernwärme ist teuer, es werden auch 2045 kaum mehr als 45 Prozent der Wohnungen durch sie versorgt werden.
Der Berliner Mieterverein fordert die Bundesregierung auf, das Gebäudeenergiegesetz grundlegend nachzubessern. Wenn Heizungen ausgetauscht werden, dann muss der 65 Prozent-Anteil erneuerbarer Energie erhalten bleiben. Denn notwendig sind verbindliche und ambitionierte Vorgaben für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen, die konsequente Einhaltung der nationalen Klimaziele sowie eine sozial gerechte Ausgestaltung der Wärmewende. Auch hier ist die Bundesregierung säumig: Bis heute ist kein Sozialplan für die Inanspruchnahme der EU Mittel aus dem Klimasozialfonds für einkommensschwächere Haushalte vorgelegt worden. Mieter:innen müssen wirksam vor steigenden Energiekosten geschützt werden, statt sie weiter den Risiken fossiler Kostensteigerungen und geopolitischer Abhängigkeiten auszusetzen.
Klimaschutz im Gebäudesektor ist keine Option, sondern eine Pflicht. Wer ihn heute aufgibt, verschiebt die Kosten und Schäden auf die Menschen – und auf die kommenden Generationen.
Berlin, 25. Februar 2026
25.02.2026




