Pressemitteilung Nr. 3/26
„Lange haben wir auf das von der SPD angekündigte Wohnraumsicherungsgesetz gewartet: Wir erkennen die Bemühungen des Senats an, doch zentrale Maßnahmen wie die verpflichtende Sozialwohnungsquote und die Durchsetzung einer Instandhaltungspflicht für Gebäude mit Wohnraum fehlen oder werden nicht wirksam genutzt. “, sagt Dr. Rainer Tietzsch, Vorstandsvorsitzender des Berliner Mietervereins. „Auch bei der Durchsetzung der Genehmigungspflichten für befristete Vermietung von Wohnraum hatten wir restriktivere Regelungen gefordert. Ob die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Effekte entfalten werden, ist anzuzweifeln.“
Die Beschlussvorlage aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sieht das Wohnraumsicherungsgesetz ist als Artikelgesetz vor, wobei das Wohnraumgesetz, das Wohnungsaufsichtsgesetz sowie das Zweckentfremdungsverbotsgesetz teils restriktiver gefasst und ergänzt werden. Begrüßenswert ist die geplante Genehmigungspflicht für befristete Vermietungen in sozialen Erhaltungsgebieten, um überhöhte Mieten und die Umgehung gesetzlicher Regelungen zur Miethöhe zu verhindern. Weiter wird ein Maßnahmenpaket untergesetzlicher Regelungen vorgelegt, um bestehenden Wohnraum zu sichern. Positiv hervorzuheben ist, dass die Mietpreisprüfstelle aufgestockt wird: Zwölf Nachwuchskräfte sollen die Bezirke bei der Prüfung überhöhter Mieten unterstützen, gestützt durch finanzielle Mittel für Personal und Sachmittel. Darüber hinaus bewertet der Berliner Mieterverein die rechtliche Stärkung des Treuhändermodells als positiv. Insbesondere bei Berlins Geisterhäusern sollte damit eine rechtssichere Anwendung besser möglich sein.
Trotz dieser begrüßenswerten Maßnahmen bleiben wesentliche Lücken bestehen:
- Sozialwohnungsquote fehlt: Privatwirtschaftliche Eigentümer:innen und weitere Teilnehmende am Wohnungsmarkt werden nicht verpflichtet, Wohnraum für WBS-Berechtigte bereitzuhalten. Der Berliner Mieterverein sieht das jedoch als zentrale Maßnahme, den Wohnungsmarkt zu steuern und Teilhabe von Profiteuren einzufordern. Freiwillige Selbstverpflichtungen privater Vermietender haben in der Vergangenheit auch im Rahmen des Berliner Bündnisses für bezahlbaren Neubau und Mieterschutz keine wesentliche Beteiligung gebracht.
- Instandhaltungspflicht: Zwar ist eine Stärkung gesetzlicher Vorschriften erkennbar, doch die Senatsvorlage liefert keine Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung. Den Wohnungsaufsichtsämtern wird kein zusätzliches Personal bereitgestellt, obwohl die Instandhaltungspflicht konsequent durchgesetzt werden müsste, um Verfall und Vernachlässigung zu stoppen und zukünftig zu verhindern.
- Kurzzeit- und Ferienvermietungen: Zum 20. Mai 2026 müssen Regelungen zur Umsetzung der EU Verordnung 2024/1028 erlassen werden. Es fehlen jedoch konkrete Kontrollinstrumente sowie Personal- und Sachmittel, um Verstöße effektiv zu überwachen.
- Befristete Vermietungen – stadtweite Anwendung: Die Genehmigungspflicht gilt nur in sozialen Erhaltungsgebieten. Eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet ist nicht vorgesehen.
Der Berliner Mieterverein fordert daher die Einführung einer Sozialwohnungsquote und ausreichende personelle Ressourcen für die Wohnungsaufsicht, um die Instandhaltungspflicht von Vermietenden wirksam durchsetzen zu können.
Berlin, 6. Januar 2026
06.01.2026




