Pressemitteilung Nr. 54/25
Angesichts der gestern im Berliner Senat beschlossenen aktualisierten Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (AV-Wohnen) kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins:
„Die Haushalte mit geringen Einkommen werden wieder einmal im Regen stehen gelassen“.
Hintergrund der Kritik ist, dass die Richtwerte für die Bruttokaltmiete in der AV Wohnen mit der Begründung unverändert bleiben, der Berliner Mietspiegel 2024 würde keinen signifikanten Anstieg der Mieten ausweisen, so dass kein Bedarf für eine Anpassung der AV Wohnen bei den Bruttokaltmieten gegeben wäre. „Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist dieses Vorgehen für die betroffenen Haushalte ein Schlag ins Gesicht“, so Wibke Werner.
Die Richtwerte der AV Wohnen orientieren sich an gewichteten Mittelwerten der einfachen und mittleren Wohnlage im Berliner Mietspiegel.
Bereits vor der Anpassung der AV Wohnen hatten Haushalte, deren Kosten der Unterkunft vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden, nahezu keine Chance, zu diesen Rahmenbedingungen eine Wohnung zu finden. Die meisten Haushalte müssen einen beträchtlichen Teil der Mietkosten aus dem Regelsatz finanzieren. „Das geht vollständig an dem Sinn und Zweck der AV Wohnen vorbei, kritisiert Wibke Werner. Es zeigt sich, dass die gewichteten Mittelwerte der einfachen und mittleren Wohnlage aus dem Berliner Mietspiegel nicht ausreichen, um das Mietniveau abzubilden. Völlig unberücksichtigt blieb auch, dass der Berliner Mietspiegel 2024 schon fast überholt und in knapp einem halben Jahr bereits ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird
Bei einem derart zeitlichen Abstand wäre es dringend erforderlich gewesen, weitere Datengrundlagen hinzuzuziehen, damit die Übernahme der Kosten der Unterkunft auch tatsächlich betroffenen Haushalten eine Unterstützung ist. Der Berliner Mieterverein fordert, für die Angemessenheit der Wohnkosten in der AV Wohnen alle verfügbaren Daten über das Mietniveau heranzuziehen, und die Richtwerte in den AV Wohnen für die Bruttokaltmiete realitätsnah anzupassen.
Berlin, den 10.12.2025
11.12.2025




