Pressemitteilung Nr. 51/25
Die heute vom Deutschen Mieterbund veröffentlichten Ergebnisse des Mietenmonitor Berlin 2025 zeigen die zugespitzte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt erneut eindrücklich. Viele Angebotsmieten liegen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichzeitig wird die Mietpreisbremse bei einem erheblichen Teil der Fälle mutmaßlich nicht eingehalten.
„Wir sehen hier vor allem eine Karte der Verdrängung, denn inzwischen sind auch Randbezirke wie Reinickendorf, Treptow-Köpenick und sogar Marzahn-Hellersdorf von Angebotsmieten oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Mieten in einer Vielzahl betroffen“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Bezahlbare Wohnungen werde in den Innenstadtlagen von Pankow, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg kaum mehr angeboten.“
Ungleich teurer wird es für Mieter:innen, wenn die Anbietenden von dem Geschäftsmodell der möblierten Vermietung Gebrauch machen, hier liegen 51,1 Prozent der inserierten Mieten oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Grenze (ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent), der Ausnahmetatbestand „Neubau“ ist dabei bereits berücksichtigt. „Selbst ausgehend davon, dass einige dieser Fälle auf weiteren Ausnahmetatbestände beruhen, bleibt am Ende eine beträchtliche Zahl an Angebotsmieten, die gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Mietpreisvereinbarung verstoßen“, kommentiert Wibke Werner.
Auffällig ist nach wie vor, dass Altbauwohnungen der Baujahre bis 1918 in der Innenstadt, Neubau- und vor allem Kleinstwohnungen zu den teuersten Mietangeboten gehören.
Wie zuletzt in einer eigenen Studie des BMV ausgewertet, boomt das Geschäft mit möblierten Wohnungen. Fast 70 Prozent der angebotenen Wohnungen beim Nicht-Neubau sind mutmaßlich unzulässig, wobei die Auswertung auch in der Rechtsberatung des BMV mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
„Da die Möblierungszuschläge bislang nicht ausgewiesen werden müssen und keinen verbindlichen Vorgaben unterliegen, besteht sowohl hier eine dringend vom Bund zu schließende Regelungslücke als auch bei Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch, die nicht dem Anwendungsbereich der Mietpreisbremse unterliegen“, so Werner, „die Mieten wachsen der Berliner Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf – mietreibende Umgehungsgeschäfte müssen gestoppt werden!“
Zentrale Ergebnisse des Mietenmonitors:
- Hoher Anteil mutmaßlicher Verstöße gegen die Mietpreisbremse
Die Auswertungen zeigen, dass etwa zwei Drittel der analysierten Inserate die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent überschreiten.
- Mieten wären deutlich niedriger bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Der Mietenmonitor weist aus, dass die durchschnittliche Angebotskaltmiete pro Quadratmeter in vielen Bezirken spürbar sinken würde, wenn die Mietpreisbremse konsequent eingehalten würde. - Hohe Überhöhung einzelner Mieten – großes Entlastungspotenzial
Etwa ein Drittel der betrachteten Angebotsmieten fallen in den Bereich der Mietpreisüberhöhung (mehr als 50 Prozent über der oüV) und des Mietwuchers (mehr als 20 Prozent der oüV)
Die Auswertung der möglichen Mietreduktion zeigt: Viele Haushalte könnten ihre monatliche Miete im Kernbereich zwischen 200 und 400 Euro senken, wenn die gesetzlichen Grenzen eingehalten würden.
Hintergrund
Der Mietenmonitor wertet mehr als 20 000 Online-Inserate für unmöblierte und rund 5 500 für möblierte Wohnungen aus (Zeitraum: 30.05.2024 bis 31.10.2025). Die Untersuchung weist auf systematische Preisüberschreitungen hin – vor allem im Bestand und bei kleineren Wohnungsgrößen.
Berlin, den 02.12.2025
02.12.2025




