Pressemitteilung Nr. 43/25
„Dass die Räumungsklage gegen unsere Mitglieder abgewiesen wurde, bestätigt unsere Rechtsauffassung. Wir hoffen, dass Heimstaden nun endlich alle befristeten Mietverträge in unbefristete umwandelt. Seit zwei Jahren fordern wir das vergeblich vom Konzern“, sagt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV).
Nach zwei Jahren wiederholter Aufforderungen von BMV und der Initiative StopHeimstaden sorgt nun ein erstes Urteil des Amtsgerichts Neukölln für Klarheit: Der Richter wies am vergangenen Donnerstag die Räumungsklage von Heimstaden gegen eine Neuköllner WG ab und bestätigte damit, dass die Befristungsklauseln in den Heimstaden-Verträgen rechtswidrig sind.
Seit dem Ankauf der Akelius-Bestände 2021 übernahm Heimstaden hunderte Mietverträge mit Laufzeiten von drei bis fünf Jahren – angeblich wegen geplanter „wesentlicher Baumaßnahmen“ in der Zukunft. Für viele Mieter:innen bedeutete das jahrelange Unsicherheit und die ständige Angst, nach Ablauf der Frist die Wohnung zu verlieren. Viele unterzeichneten die Verträge damals wegen der bestehenden Wohnungsknappheit, in der Hoffnung, rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden.
Das Gericht machte deutlich: Befristungen sind nur zulässig, wenn beim Vertragsabschluss konkrete und ernsthafte Umbaupläne bestanden. Vage Absichten oder standardisierte Klauseln genügen nicht. Vor dem Hintergrund des damals geltenden Mietendeckels liege es nahe, dass viele Befristungen als Umgehungsstrategie dienten – insbesondere, da Akelius hunderte Verträge ohne echte Bauplanung abgeschlossen hatte. Auch in weiteren vom BMV betreuten Fällen, besonders in Milieuschutzgebieten, zeigt sich ein Muster: Mieter:innen wurden zur Übergabe ihrer Wohnungen aufgefordert, angeblich für bevorstehende Baumaßnahmen. Recherchen ergaben jedoch, dass in den Bezirken keine Bauanträge für die betreffenden Häuser vorliegen.
Die berlinweite Initiative StopHeimstaden geht von einer hohen dreistelligen Zahl betroffener Mieter:innen in ganz Berlin aus und hat viele Fälle in ihrer Vernetzung sorgfältig dokumentiert. „Dieses Urteil zeigt, wie wichtig solidarische Unterstützung ist. Konzerne wie Heimstaden sind reine Finanzunternehmen und haben im Wohnungsmarkt nichts zu suchen.“, sagt eine Sprecherin der Initiative. „Nach dem vorliegenden Urteil werden wir uns beraten lassen und prüfen, ob Mieter:innen Schadenersatzanspruch haben, wenn sie von Heimstaden zum Auszug wegen eines solchen befristeten Vertrages genötigt wurden und ob Betrug vorliegt, wenn die Baumaßnahmen nach erzwungenem Auszug nicht wie in der Befristung angekündigt, durchgeführt wurden.“
Der Berliner Mieterverein und StopHeimstaden fordern Heimstaden auf, alle befristeten Mietverträge umgehend zu entfristen und damit den Mieter:innen endlich sicheres, dauerhaftes Wohnen zu garantieren.
Berlin, den 7. Oktober 2025
30.10.2025




