Pressemitteilung Nr. 40/25
„Heute ist ein guter Tag für Berlin. Endlich liegt ein fundierter Gesetzesentwurf vor, mit dem über die rechtlichen Schritte zur Vergesellschaftung diskutiert werden kann. Wir danken der Initiative für ihre unermüdliche Arbeit trotz der Ignoranz der Landesregierung gegenüber dem gewonnenen Volksentscheid“ so Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, auf der Pressekonferenz der Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen am heutigen vierten Jahrestag des gewonnenen Volksentscheids.
Die große Mehrheit der Berliner Mieter:innen wissen längst, dass sie beim Thema „Vergesellschaftung“ sowie weiteren Verbesserungen der dramatischen Lage am Mietmarkt nicht auf den Senat setzen können, sondern die Sache selbst in die Hand nehmen müssen. Das hat sich im Erfolg des Volksentscheids zur Vergesellschaftung heute vor 4 Jahren gezeigt. Die Nichtumsetzung des Volksentscheids durch die schwarz-rote Landesregierung hat zu erheblichem Frust in der Stadtgesellschaft und zum Vertrauensverlust in die Politik geführt.
Umso beachtlicher ist die Kontinuität, das Demokratieverständnis und der hohe Grad an Organisierung der Mietenbewegung, der sich in dem heute vorgestellten Gesetzesentwurf widerspiegelt. „Dieser Entwurf beschreibt einen konkreten Weg zur Umsetzung der Vergesellschaftung, auch weil er auf bereits bestehende Gesetze wie das Bewertungsgesetz des Bundes Bezug nimmt. Das Bewertungsgesetz des Bundes regelt Optionen der Bewertung von Gebäuden, nach denen ein belastbarer Entschädigungswert entwickelt werden kann. Auch der Vorschlag, dass die Entschädigung aus den Mieten und nicht aus dem Landeshaushalt gezahlt wird, macht deutlich: Das Schreckgespenst der untragbaren Kosten für Berlin kann nicht mehr rumgeistern. Wir begrüßen auch den Vorschlag, die unverdienten Gewinne der Wertsteigerung der Wohnungen seit 2013 auszuschließen.“ fasst Hamann-Onnertz zusammen. „Das dürftige ‚Vergesellschaftungsrahmengesetz‘, das die Koalitionspartnerin SPD nach langer Verzögerung vorgestellt hat, bleibt weit hinter dem heute vorgestellten Gesetzentwurf zurück und kann nun in der Schublade verschwinden.“
„Die Initiative hat mit diesem Gesetzentwurf gezeigt, wie kreativ, kollektiv, klug und selbstorganisiert mit den schwerwiegenden Wohnungsmarktproblemen umgegangen werden kann. Der Berliner Mieterverein nimmt gern die Einladung an, über den vorliegenden Entwurf fachlich zu diskutieren.“
Berlin, den 16. September 2025
30.10.2025




