Leitsätze: 1. Es stellt ein negatives Wohnwertmerkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 dar, nämlich eine unzureichende Elektroinstallation, wenn in jedem Zimmer lediglich eine Steckdose vorhanden ist. 2. Ein wohnwertminderndes Merkmal der Merkmalsgruppe 4 liegt vor, wenn die Heizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsätze: 1. Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 Meter ist nicht "groß und geräumig" im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005. 2. Das Fehlen einer Steckdose im Bad reicht für das Vorliegen des Wohnwertmerkmals "unzureichende Elektroinstallation" aus. AG Neukölln, Urteil vom 4.4.07 - 9 C 34/06 - Mitgeteilt von RAin Barbara Vogt … [Weiterlesen...]
Kündigungsverzicht
Leitsatz: Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll. BGH v. 4.4.2007 - VIII ZR 223/06 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 8 Seiten] Anmerkungen des Berliner … [Weiterlesen...]
Vermieterwechsel
Leitsatz: 1. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution. 2. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden … [Weiterlesen...]
Heizkostenabrechnung
Leitsatz: In den Fällen des § 9 a Absatz 1 HeizkostenVO ist eine Schätzung nach dem Flächenmaßstab unzulässig. AG Mitte, Urteil vom 28.3.07 - 21 C 333/06 - Mitgeteilt von Herrn Andreas Kruse Urteilstext Aus den Entscheidungsgründen: "... Eine ordnungsgemäße Verteilung der Heizkosten gemäß § 7 HeizkostenVO nach dem ermittelten Verbrauch war hier … [Weiterlesen...]




