Die Wohnung ist leer geräumt, jetzt nur noch den Schlüssel beim Vermieter in den Briefkasten werfen? So auf keinen Fall. Der Mieter kann nicht einfach ausziehen, er muss die Wohnung "zurückgeben". Das "Zurückgeben" nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Bundesgerichtshof definiert: Wohnung und Nebenräume müssen leer geräumt und dem Vermieter zugänglich sein (BGH, … [Weiterlesen...]
Was Sie bei Kündigung und Auszug beachten müssen
Die Umzugslust der bundesdeutschen Haushalte ist ungebrochen. In Berlin wechselten im vergangenen Jahr rund elf Prozent der Mieter ihre Wohnung. Wer mitten im Umzugsstress steckt, will sich garantiert nicht mit dem alten Vermieter um Schönheitsreparaturen oder um die Rückzahlung der Kaution streiten. Dennoch kommt es bei einem Umzug häufig zu solchen Auseinandersetzungen. Wer … [Weiterlesen...]




